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Neuer Gründer-Rechtsschutz von ARAG

©ejn

Österreich. Ein Package speziell für Unternehmensgründer hat Rechtsschutzversicherer ARAG gestartet: Es beinhaltet u.a. Vertragschecks.

Konkret abschließbar ist der „Gründer-Rechtsschutz“ laut den Angaben für Unternehmen, die innerhalb der letzten 12 Monate entweder ein Gewerbe angemeldet haben oder ins Firmenbuch eingetragen wurden (bzw. eine gewerbliche/Selbständigen-Steuernummer erhalten haben).

Die Schwerpunkte

Zu den Besonderheiten zählen laut ARAG, dass der Rechtsschutz u.a. unabhängig von der Höhe der Beschäftigtenanzahl des Unternehmers gewährt werde. Auch bei versicherten Fahrzeugen etc. komme man dem Jungunternehmer oder der Jungunternehmerin entgegen. Es gibt Sonderkonditionen für frischgebackene Gastronomen und Hotelliers, u.a.

Weiters stellt der Versicherer im Rahmen des Vertrags einen digitalen Website-Check, ein Gründer-Beratungsservice sowie ein Gründer-Vertragsservice zur Verfügung (kostenfrei, aber limitiert). Nach Ablauf von drei Jahren muss das junge Unternehmen übrigens erwachsen werden, denn der Gründer-Rechtsschutz ist auf drei Jahre ab Start konzipiert.

 

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