Verbraucherrecht. Ein Ehepaar, das 2020 inmitten der weltweiten Corona-Rückrufe seine Rückreise selbst organisiert hat, erhält laut Gericht Ersatz.
Das Gericht hat damit den Ersatzanspruch bei selbstorganisierter Rückreise bestätigt, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Das konkret betroffene Ehepaar befand sich bei Ausbruch der Corona-Pandemie 2020 auf einem Badeurlaub im ägyptischen Hurghada, als das österreichische Außenministerium darüber informierte, dass sie unverzüglich die Rückreise antreten sollen.
Auf eigene Faust
Als der Reiseveranstalter auf zahlreiche Kontaktaufnahmeversuche der Reisenden nicht reagierte, traten sie auf eigene Faust die vorzeitige Rückreise an. Das Bezirksgericht Eisenstadt bestätigte jetzt den Ersatzanspruch von rund 1.800 Euro gegenüber dem Reiseveranstalter. Das Urteil ist rechtskräftig, so der VKI (BG Eisenstadt 28.02.2022, 2 C 889/21i).