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Rechtshandbuch zu Updates, Upgrades, Patches & Co

Updates, Patches und Co ©Manz

Update verfügbar. Können User auf Updates bestehen? Müssen sie updaten? Und macht Nicht-Updaten den Anwender sogar schadenersatzpflichtig? Ein neues Rechtshandbuch widmet sich diesen und weiteren Fragen.

Die Schnelllebigkeit der neuen digitalen Welt wird uns tagtäglich vor Augen geführt, heißt es in der Buchbeschreibung des Verlags Manz: Ständig blinken Icons und weisen eindringlich darauf hin, dass neue Updates, Upgrades oder Patches zur Verfügung stehen.

Bereits einfache Alltagsgegenstände sind smart und miteinander im Internet der Dinge (IoT) vernetzt – und bedürfen einer laufenden Aktualisierung, um weiterhin funktionsfähig zu bleiben. Andernfalls droht der Verlust der „Usability“ – oder es wird schlimmstenfalls ein Einfallstor für Schadsoftware und Bad Actors offen stehen gelassen, mit unabsehbaren Folgen.

Die Neuerscheinung

Das neue Buch „Updates, Patches & Co – Zivilrechtliche Fragen zur Softwareaktualisierung“ (Reihe manzwissenschaft) widmet sich dem Thema. Die Autorin untersucht in diesem Zusammenhang den Begriff der Softwareaktualisierung und widmet sich der Warenkauf- und Digitale-Inhalte-Richtlinie sowie deren Umsetzung ins österreichische Recht. Es werden dabei laut Verlag u.a. folgende Bereiche erörtert:

  • Anspruch auf Aktualisierung abseits einer etwaigen vertraglichen Vereinbarung
  • Gewährleistung Neu: Warenkauf- und Digitale-Inhalte-Richtlinie und deren Umsetzung ins österreichische Recht
  • Schadenersatzpflicht des Herstellers: Produkthaftung, Produzentenhaftung und Produktbeobachtungspflicht
  • Schadenersatzpflicht des Nutzers bei unterlassener Aktualisierung
  • Wie ist das Verhältnis Hersteller und Händler?
  • Wie ist bei – aus Sicht des Nutzers – unerwünschten Aktualisierungen vorzugehen?
  • Welche Rechtsprobleme gibt es bei fehlerhaften Aktualisierungen, die zu einem neuen Fehler an der ursprünglich mangelfreien Software führen?

Die Autorin

Dr. Sophia Fida ist Rechtsanwaltsanwärterin in Wien. Zuvor war sie als Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Zivilrecht der Universität Wien (Lehrstuhl Univ.-Prof. Christiane Wendehorst) tätig.

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