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Business, Finanz, M&A, Recht

Übernahmeangebot für S&T: Schönherr und Hogan helfen

Sascha Sulz ©Schönherr

Frankfurt/Linz. Wirtschaftskanzlei Schönherr hat die an der Frankfurter Börse (SDAX) gelistete österreichische S&T AG beim Teilangebot durch die grosso tec AG beraten. Hogan Lovells half zum deutschen Recht. Spannend dabei: Der Bieter gehört teilweise dem S&T-CEO.

Die Bieterin grosso tec AG veröffentlichte am 21. März ein sogenanntes „freiwilliges öffentliches Teilangebot“ an die Aktionär*innen der S&T AG auf den Erwerb von bis zu 5.500.000 Inhaberaktien (entspricht rund 8,32 Prozent). Der gebotene Preis lag bei 15,30 Euro (cum Dividende) in bar je S&T-Aktie. Angenommen werden konnte das Angebot bis 5. April 2022. Das Settlement des Erwerbs der eingelieferten Aktien durch grosso tec AG erfolgte laut den Angaben am 13. April 2022.

Angebot und Reaktion

An der grosso tec ist S&T-CEO Hannes Niederhauser laut einer Pflichtmitteilung zu 47 Prozent beteiligt, auch der Industrielle Erhard Grossnig soll laut Medienberichten Anteile in dieser Höhe halten. Das Teilangebot unterlag weder dem Anwendungsbereich des österreichischen Übernahmegesetzes (ÜbG) noch des deutschen Wertpapiererwerbs- und übernahmegesetzes (WpÜG).

Die S&T AG veröffentlichte am 24. März 2022 eine freiwillige Äußerung des Vorstands der S&T AG zum Teilangebot. Darin hieß es damals, dass der Angebotspreis die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens noch nicht vollständig wiederspiegle, der Bieter allerdings eine Erhöhung nicht ausgeschlossen habe. Der CEO des Unternehmens wirkte laut öffentlichem Statement an der Stellungnahme nicht mit.

Die S&T AG, mit Sitz in Linz (OÖ), ist die oberste Muttergesellschaft der S&T Gruppe, einem weltweit tätigen österreichischen Technologiekonzern. Das in 32 Ländern präsente Unternehmen beschäftigt rund 6.200 Mitarbeitende.

Die Beratungsteams

„Wir freuen uns sehr, dass S&T AG auf uns als Rechtsberater zu österreichischem Recht vertraute. Da die Bieterin ein freiwilliges öffentliches Teilangebot außerhalb des verpflichtenden Anwendungsbereichs der österreichischen bzw. deutschen übernahmerechtlichen Vorgaben wählte, war unsere umfassende übernahmerechtliche Erfahrung ein großer Vorteil“, so Sascha Schulz, Counsel bei Schönherr, in einer Aussendung. Schulz leitete das Team auf Seiten von Schönherr zusammen mit Partner Christoph Moser.

  • Das Schönherr-Team bestand aus Sascha Schulz (Counsel), Christoph Moser (Partner), Angelika Fischer (Rechtsanwaltsanwärterin) sowie Clemens Stockhammer.
  • Das Team von Hogan Lovells umfasste die Partner Michael Schlitt (Frankfurt) und Lutz Angerer (München) sowie Thomas Weber (Counsel) und Leon Lindermann (Associate).

 

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