Mit der Frage, ob einem Steuerpflichtigen, der bewusst einen fiktiven Lieferer in der Rechnung angegeben hat, der Vorsteuerabzug zu versagen ist, befasst sich Max Hatzenbichler, LL.M.
Weiters finden Sie spannende Entscheidungsbesprechungen in dem aktuellen E-Paper aus den Bereichen Gebührenpflicht, Einkommensteuer und internationalem Steuerrecht.
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