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Business, Recht

Bürgerbeteiligung bei allen Windpark-Projekten bleibt dank Görg

©ejn

Erneuerbare Energie. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat das Landesgesetz über die Bürgerbeteiligung an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern für zulässig erklärt. Kanzlei Görg war behilflich.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat am gestrigen Donnerstag das Landesgesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern für zulässig erklärt („Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im Grundsatz zulässig“, 1 BvR 1187/17).

.Das Gericht entschied konkret, dass Windpark-Betreiber grundsätzlich dazu verpflichtet werden können, betroffene Bürger und Gemeinden finanziell am Ertrag zu beteiligen. Der Eingriff in die berufliche Freiheit der Betreiber ist überwiegend gerechtfertigt, da „die damit verfolgten Gemeinwohlziele des Klimaschutzes, des Schutzes von Grundrechten vor Beeinträchtigungen durch den Klimawandel und der Sicherung der Energieversorgung hinreichend gewichtig“ sind.

Wirtschaftskanzlei Görg hat laut den Angaben gemeinsam mit Prof. Durner das Land Mecklenburg-Vorpommern (MV) sowohl beim Erlass des Gesetzes beraten als auch vor dem BVerfG in der Sache vertreten.

Der Sinn des Gesetzes und seine Gegner

Um die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Aus- und Neubau von Windenergieanlagen an Land zu erhöhen, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern am 18. Mai 2016 ein Gesetz zur verpflichtenden Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks verabschiedet. Dagegen hatte ein im Land tätiges Windenergie-Unternehmen, das selbst Windenergieanlagen errichtet und betreibt, geklagt.

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde des Unternehmens zurückgewiesen und das Landesgesetz für rechtmäßig erklärt. Das Gericht weise mit den umfassenden Darlegungen zur Bedeutung der Erneuerbaren Energien für das Gemeinwohl der Bundesrepublik deutlich über den konkreten Gegenstand des Verfahrens hinaus. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde durch die Görg-Partner und Fachanwälte für Verwaltungsrecht Christoph Riese und Marc Schüffner vertreten.

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