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Business, Recht

Clifford Chance hilft Eckes-Granini gegen russischen Schiedsspruch

©ejn

Koblenz. Kanzlei Clifford Chance vertritt die Eckes-Granini-Gruppe vor Gericht bei der Abwehr eines russischen Schiedsspruchs: Es geht um einen jahrzehntealten Streit.

Wirtschaftskanzlei Clifford Chance hat die Eckes-Granini-Gruppe erfolgreich bei der Abwehr eines Antrags auf Vollstreckbarerklärung eines russischen Schiedsspruchs in Deutschland vertreten. Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz lehnte laut den Angaben mit Beschluss vom 31. März 2022 die Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs ab.

Die Wurzeln des Streits reichen ins Jahr 2003 zurück

Die Eckes-Granini-Gruppe hatte ab dem Jahr 2003 eine Zusammenarbeit mit einem in Russland tätigen Geschäftsmann begonnen, um sich auf dem russischen Markt zu etablieren. Nachdem die Kooperation nicht den erwarteten und vertraglich vorgegebenen Erfolg zeigte, beendete Eckes im Dezember 2007 die Zusammenarbeit und zog sich vom russischen Markt zurück, so die Kanzlei weiter.

Neun Jahre später erhob der frühere Geschäftspartner gegen mehrere Konzernunternehmen der Eckes-Granini-Gruppe sowie damalige Geschäftsleiter eine Schiedsklage in Moskau. Er machte geltend, die Geschäftsbeziehung sei sittenwidrig beendet worden, und forderte Schadensersatz in Höhe von knapp 70 Millionen Euro. Die Schiedsbeklagten wiesen alle Anschuldigungen als falsch und konstruiert zurück; auch sei das Schiedsgericht gar nicht zuständig.

In Russland geht es zwei zu eins aus

Die Mehrheit des dreiköpfigen Schiedsgerichts gab der Schiedsklage im Mai 2019 in Höhe von nahezu 50 Millionen Euro statt. Der dritte Schiedsrichter trug den Schiedsspruch nicht mit und verwies in einem Sondervotum darauf, dass weder das Schiedsgericht für die Schiedsklage zuständig sei noch in der Sache die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen sittenwidrigen Handelns hinreichend dargelegt oder die Berechnung der Schadenshöhe nachvollziehbar sei. In der Folge startete der Gegner Vollstreckungsversuche in unterschiedlichen europäischen Ländern, zunächst aber nicht in Deutschland.

Deutsches Gericht soll vorab entscheiden

In der Überzeugung, dass der „inhaltlich hoch fragwürdige“ russische Schiedsspruch in Deutschland nicht anerkannt und vollstreckbar erklärt werden könne, stellte Eckes-Granini laut den Angaben proaktiv einen Antrag vor dem OLG Koblenz auf Feststellung, dass dem Schiedsspruch in Deutschland die Anerkennung zu versagen sei. Der Gegner beantragte daraufhin seinerseits die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs.

Dieser Antrag wurde nun vom OLG Koblenz nun abgelehnt, heißt es dazu. Gemäß dem OLG Koblenz ist die Vollstreckbarerklärung schon deshalb zu versagen, weil das Schiedsgericht für die Entscheidung nicht zuständig war. Die Schiedsklausel, auf die der Gegner und die Mehrheit des Schiedsgerichts abstellten, erfasse den Streitgegenstand des Schiedsverfahrens weder in subjektiver noch in objektiver Hinsicht.

Das Schiedsgericht habe, so das OLG wörtlich, „bei der hier vorliegenden Frage nach der Drittwirkung der Schiedsklausel den letztgültigen Entscheidungsmaßstab in einer eigenständigen – von rechtlichen Bindungen befreiten – individuellen Überzeugung oder anders ausgedrückt seinem >natürlichen Empfinden< gefunden“. Die Eckes-Granini-Gruppe wehrt sich laut Clifford Chance daneben auch weiterhin gegen Vollstreckungsversuche ihres früheren Geschäftspartners im europäischen Ausland.

Das Beratungsteam

Das Clifford Chance-Team in Deutschland umfasst Partner Uwe Hornung, Counsel Peter Burckhardt und Paul Hauser, Senior Associate Christian Eli, Associate Pauline Lafleure (alle Litigation, Frankfurt), Partnerin Claudia Milbradt und Associate Judith Dany (beide IP, Düsseldorf), Partner David Pasewaldt, Counsel Gerson Raiser und Associate Pedram Karami (alle White Collar, Frankfurt).

In den anderen europäischen Verfahren umfasst das Clifford Chance-Team ferner Partner Thibaud d’Ales, Counsel Marie-Isabel Delleur und Associate Irène Grialou (alle Litigation, Paris), Partnerin Dorothee Vermeiren und Associate Stijn van Walleghem (beide Brüssel). In Ungarn und der Schweiz arbeite das Clifford Chance-Team mit lokalen Korrespondenzanwälten zusammen.

 

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