Gegen Schwarzarbeit & Co. Die neue „Service-Karte für Bauarbeiter*innen“ soll die bestehende Identitätskarte „Bau-ID“ ergänzen: Im Gegensatz zu dieser ist sie kein freiwilliges Gadget, sondern wird von der Kasse verordnet.
Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) kann Bauarbeiter*innen, die Ansprüche gegenüber der BUAK haben und über keine Bau-Identitätskarte (Bau-ID) verfügen, künftig eine eigene „Service-Karte“ ausstellen. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat jetzt einstimmig die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen beschlossen.
Wie SPÖ und ÖVP im Ausschuss betonten, handelt es sich um eine Sozialpartnereinigung, für den Ausschussvorsitzenden Josef Muchitsch wird damit außerdem ein weiterer Schritt zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping gesetzt.
Nach einem Jahr schon eine weitere Karte
Die neue Service-Karte kann laut Gesetzentwurf (2411/A) sowohl aktiven als auch arbeitslosen Bauarbeiter*innen ausgestellt werden, sofern sie Ansprüche gegenüber der BUAK haben. Das gilt auch für aus dem Ausland entsendete bzw. überlassene Beschäftigte. Damit will man nicht nur das Service für die Betroffenen verbessern, sondern auch Identitätsfeststellungen im Kundenverkehr der BUAK und bei Baustellenkontrollen erleichtern, wie es in den Erläuterungen heißt.
Außerdem soll es jederzeit möglich sein, die Service-Karte auf Wunsch mit den Funktionen einer Bau-ID-Karte auszustatten. Die Bau-ID-Karte war erst im vergangenen Jahr eingeführt worden, mit dem Ziel, illegale Beschäftigung am Bau zu verhindern. Allerdings ist die Teilnahme am System sowohl von Seiten der Unternehmen als auch von Seiten der Beschäftigten freiwillig, so die Parlamentskorrespondenz.
Leichtere Auszahlungen beschlossen
Weitere Punkte der BUAG-Novelle betreffen die Auszahlung einer Ersatzleistung für Bauarbeiter*innen, die nach dem 58. Lebensjahr invalid geworden sind, sowie klarere Vorgaben in Bezug auf die Überweisung von Abfertigungsbeiträgen an die Betriebliche Vorsorgekasse durch die BUAK. Zudem soll es bei der Auszahlung von Urlaubsentgelt sowie beim Datenaustausch zwischen der BUAK und dem AMS zu bürokratischen Vereinfachungen kommen.
Die Möglichkeit für Bauarbeiter*innen, im Falle von Arbeitslosigkeit eine vorzeitige Auszahlung von Ansprüchen aus der „Abfertigung Alt“ zu beantragen, hat es bereits zu Beginn der Corona-Pandemie gegeben, nun werde diese Regelung wiederbelebt und ins Dauerrecht übernommen.
Die Diskussion
In der Debatte wiesen Alois Stöger (SPÖ), Josef Muchitsch (SPÖ) und Tanja Graf (ÖVP) darauf hin, dass es sich um die Umsetzung eines Sozialpartnervorschlags handle. Der Antrag bringe sowohl Verbesserungen für Arbeitgeber*innen als auch für Arbeitnehmer*innen, sagte Muchitsch. Zudem wird ihm zufolge damit auch ein weiterer Schritt gegen Lohn- und Sozialdumping gesetzt.
Verbesserungen gegenüber dem status quo ortet auch Gerald Loacker (Neos): Dass seine Partei den Antrag dieses Mal mittrage, heiße aber nicht, dass sie das System in allen Punkten gut finde. Positiv ist für ihn auch, dass durch die Maßnahmen zu keinen Budgetbelastungen kommt.