Airlines. Condor wurde nach der Thomas Cook-Pleite durch ein staatliches Darlehen in Höhe von 380 Mio. Euro gerettet. Ryanair klagte dagegen, doch Condor punktete jetzt vor dem Europagericht mit Kanzlei Noerr.
Hintergrund des Verfahrens war eine von Deutschland im Jahr 2019 Condor gewährte und von der Europäischen Kommission genehmigte Rettungsbeihilfe in Form eines KfW-Darlehens in Höhe von 380 Mio. Euro.
Condor war aufgrund der Insolvenz des damaligen Mutterkonzerns Thomas Cook im September 2019 ebenfalls in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Mit der Beihilfe aus dem Oktober 2019 konnte die Liquidität von Condor sichergestellt und der Flugbetrieb im Schutzschirmverfahren aufrecht erhalten werden. Hierdurch konnte verhindert werden, dass eine Vielzahl von Fluggästen an Urlaubszielen weltweit ohne Rückreisemöglichkeit strandeten, heißt es dazu weiter.
Die Entscheidung
Mit Urteil vom 18.05.2022 (Rechtssache T-577/20) bestätigte das Europäische Gericht (EuG) nun die Rechtmäßigkeit der Rettungsbeihilfe und wies die Klage von Ryanair ab: Condor ist demnach unverschuldet durch den Zusammenbruch von Thomas Cook in Schwierigkeiten geraten. Das EuG bestätigte, dass die Rettung Condors auch einem gemeinsamen Interesse im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) diente, so die Kanzlei. Im Beratungsteam waren Sarah Blazek (Leitung, Associated Partnerin), Alexander Birnstiel (Partner, Brüssel) Lucas Gasser (Senior Associate, Berlin) sowie Jochen Christoph Hegener (Associate, München).