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Business, Recht, Tools

Was Salzburgs neue Whistleblower-Plattform kann

©ejn

Hinweisgeber gesucht. Salzburg ist nach Wien das zweite Bundesland mit einer eigenen Whistleblower-Plattform. Hinweise können wahlweise anonym erfolgen, die Technik liefert iWhistle, und unfundierte Vernaderer will man notfalls gerichtlich verfolgen.

Das Bundesland Salzburg hat am Dienstag seine eigene Whistleblower-Plattform online gestellt: Der Link dazu ist auf der Startseite des offiziellen Landes-Portals recht prominent aufzufinden. Für die Bearbeitung der Hinweise zuständig ist laut den Angaben die Interne Revision im Landesamt.

Die Umsetzung

Die Technik hinter dem Hinweisgebersystem liefert das System iWhistle des deutschen Unternehmens iComply, während Pionier Wien bei seinem „Wiener Hinweisgeberinnen und Hinweisgebersystem“ auf ein Compliance Management System von BKMS setzt. In letzter Zeit ist die Zahl der Anbieter auf dem sehr speziellen Markt der Whistleblowing-Systeme deutlich größer geworden; dazu zählen u.a. auch die EQS-Group, das österreichische Institut für Interne Revision bzw. seine Tochter GRC Experts sowie Fachverlag LexisNexis. Ein wichtiger Grund ist die Whistleblowing-Richtlinie der EU, die Hinweisgebersysteme künftig für größere Unternehmen und Institutionen vorschreibt und damit laut den Anbietern für wachsende Nachfrage sorgt.

Wer sich melden darf

Grundsätzlich können sich alle Salzburger Whistleblower in spe über das neue Hinweisgebersystem an die Landesverwaltung wenden, seien sie nun Landesbedienstete oder Bürger, heißt es dort: „Hier haben Sie als Dienstnehmerin und Dienstnehmer sowie Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Verstoß bzw. Missstand zu melden“, und zwar wahlweise anonym oder nicht anonym.

Mögliche Hinweise seien etwa:

  • Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen,
  • Verstöße gegen interne Richtlinien,
  • Korruptionsverdachtsfälle,
  • Meldungen gemäß EU-Whistleblowing Richtlinie 2019/1937, etc.

Nicht haben will das Land Salzburg allerdings Whistleblower, die bloß „Personen diskreditieren“ oder „unwahre, persönlich motivierte Behauptungen“ verbreiten wollen: Im letzteren Fall sei auch ein Schadenersatzanspruch oder eine gerichtliche Verfolgung möglich, wird beim Einstieg gewarnt.

Der Ablauf

Technisch wird die Kommunikation zwischen Land Salzburg und Hinweisgeber über ein geschütztes digitales Postfach abgewickelt. Das Einlangen eines Hinweises werde innerhalb von 7 Tagen bestätigt, eventuell kann es zu Rückfragen (über das geschützte Postfach und wahlweise anonym) kommen, wobei das Land nach den Angaben Vertraulichkeit garantiert. Dabei können auch elektronische Dokumente hochgeladen werden – bis zu 5 Dateien (z.B. Scans) in der Größe von jeweils bis zu 5 MB.

Spätestens drei Monate ab Bestätigung des Eingangs der Meldung erhalte der oder die Hinweisgeber*in eine Rückmeldung, welche Folgemaßnahme ergriffen wird bzw. ergriffen worden ist oder aus welchen Gründen die Meldung nicht weiterverfolgt wird, heißt es weiter. Die Bearbeitung aller eingehenden Hinweise – auch der unbegründeten – ist laut EU-Richtlinie übrigens Pflicht.

 

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