Open menu
Bildung & Uni, Business, Recht

Verbot von Ölheizungen: Verstoß gegen die Verfassung?

©ejn

Energierecht. Heizkessel dürfen in neuen Gebäuden nicht mehr installiert werden, bestehende sind bis 2035 auszutauschen. Die Fachzeitschrift RdU wirft einen Blick auf die Verfassungsmäßigkeit und etwaige Entschädigungen.

Bund und Länder haben in den letzten Jahren Gesetze beschlossen, die den Einbau von Heizkesseln für flüssige oder feste fossile Brennstoffe in neu bewilligten Gebäuden in Österreich untersagen. Mit dem Ölkesseleinbauverbotsgesetz 2019 (ÖKEVG 2019) wurde zuletzt auch eine bundesweit geltende Regelung geschaffen: Seit 1.1.2020 ist damit die Installation von öl- oder kohlebetriebenen Zentralheizungen in Neubauten verboten.

Ein Stufenplan sieht zudem den verpflichtenden Austausch von mit Heizöl und Kohle betriebenen Heizkesseln vor, die älter als 25 Jahre sind. Spätestens 2035 soll der Austausch aller bestehenden Kessel erfolgen, heißt es bei Fachverlag Manz.

Das Problem

Mit diesen Maßnahmen werde deutlich in den Gestaltungsspielraum der Immobilieneigentümer*innen eingegriffen. Doch ist das alles überhaupt verfassungsgemäß? Ein Beitrag von JKU-Professor Andreas Wimmer nimmt in der Ausgabe 2/2022 der Fachzeitschrift „Recht der Umwelt“ (RdU) einige diesbezügliche Fragen unter die Lupe. Konkret geht es demnach u.a. um:

  • Sind die bereits erlassenen und noch geplanten Einschränkungen und Verbote mit dem Schutz des Eigentums vereinbar?
  • Gibt es angemessene Übergangsfristen?
  • Kommen etwaige Entschädigungspflichten zum Tragen und in welcher Höhe?

Weitere Meldungen:

  1. S Immo drängt die Kleinaktionäre raus und verlässt die Börse: Die Berater
  2. ULI und Hines suchen die besten Studenten-Arbeiten zu Immobilien
  3. Thomas Angerer wird Geschäftsführer der Wiener Netze
  4. Buchpräsentation: „Was hat die Verfassung mit mir zu tun?“ als Comic