Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht

Amtshaftung: VSV/Kolba will auch bei Spiralen berufen

©ejn

Wien. Der Verbraucherschutzverein VSV klagte auf Amtshaftung wegen fehlerhafter Verhütungsspiralen. Die Erstinstanz lehnte den Anspruch nun mit dem selben Argument wie bei Corona ab, so VSV-Chef Kolba.

Beim Verbraucherschutzverein (VSV) haben sich rund 1.400 Frauen gemeldet, die durch die Verhütungsspirale des spanischen Herstellers Eurogine zu Schaden gekommen sind. Infolge fehlerhafter Materialzusammensetzung brachen bei zahlreichen Spiralen die Seitenarme und verblieben oft bis zur operativen Entfernung im Körper.

Der VSV begleite inzwischen rund 20 Schadenersatzprozesse, die bei österreichischen Gerichten gegen den Hersteller anhängig sind. Erste Urteile, die betroffenen Frauen Schadenersatz zusprechen, liegen bereits vor. Hunderte weitere Klagen sind in Vorbereitung, heißt es. Allerdings geht der VSV auch gegen den „weiteren Mitverantwortlichen“ vor – nämlich den Staat. Das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) habe es trotz eines Warnhinweises der spanischen Gesundheitsbehörde jahrelang unterlassen, österreichische Frauen über die von den Spiralen ausgehende Gefahr zu informieren. Daher unterstütze der VSV zusätzlich zu den Schadenersatzklagen gegen den Hersteller auch Amtshaftungsklagen betroffener Frauen gegen die Republik Österreich.

Schutz nur für die Allgemeinheit, nicht für konkrete Personen?

Nun habe das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eine dieser Klagen aber ohne Beweisverfahren abgewiesen – mit dem Argument, das Medizinproduktegesetz würde nur die Allgemeinheit schützen, nicht aber einzelne Betroffene. „Diese Argumentation kennen wir aus den Amtshaftungsklagen wegen der Ausbreitung des Corona-Virus in Ischgl im März 2020. Damals hatten die Behörden trotz nachweislicher Kenntnis vom Auftreten des Virus viel zu spät und viel zu zögerlich reagiert. Tausende Covid-19-Infektionen mit teils schweren Folgen, darunter auch Todesfällen, hätten verhindert werden können. Dennoch wies das Landesgericht für ZRS Wien bis dato sämtliche Amtshaftungsklagen mit dem Argument ab, das Epidemiegesetz würde nur die Allgemeinheit schützen. Konkrete Geschädigte hätte hingegen keinen Anspruch auf Ersatz. Wenn diese Judikatur Schule macht, wäre am Ende jeglicher Anspruch auf Amtshaftung in Österreich abgeschafft“, so Peter Kolba, Obmann des VSV, in einer Aussendung. Kolba sieht einen Widerspruch zu Wortlaut und Zweck des Amtshaftungsgesetzes und hofft nun auf „Berufungsgericht und Obersten Gerichtshof“.

Weitere Meldungen:

  1. OGH: Eine „Wirtschaftskanzlei“ muss keine Anwaltskanzlei sein
  2. Georg Kodek als OGH-Präsident offiziell eingeführt
  3. VKI: Kein Verlust des Rücktrittsrechts durch Streaming-Start
  4. VKI punktet vor Gericht gegen AGB von Amazon Prime