Österreich. Der VKI hat unzulässige Vertragsbestimmungen beim PlayStation-Network (PSN) eingeklagt. Das Oberlandesgericht Wien gab ihm jetzt recht.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Sony Interactive Entertainment Europe Limited und die Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited wegen diverser Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geklagt.
Die Probleme
Die 40 eingeklagten Klauseln, die vom Oberlandesgericht (OLG) Wien nun allesamt als unzulässig beurteilt wurden, betrafen unter anderem den Verfall von Guthaben, die automatische Umwandlung von Gratis-Abos in gebührenpflichtige Abos bei nicht rechtzeitiger Kündigung sowie Haftungsvorschriften der Eltern für das Verhalten ihrer Kinder. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, so der VKI.