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Bildung & Uni, Business, Recht

„AFa“-Arbeitsmediziner helfen künftig im Betrieb

©Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Österreich. Die Regierung schlägt einen neuen Fachdienst für Arbeitsmedizin vor: Er soll einspringen, wenn es in einem Betrieb keine ordnungsgemäße Versorgung gibt.

Da aufgrund des bestehenden Mangels an Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern in manchen Arbeitsstätten keine ordnungsgemäße arbeitsmedizinische Präventivdienstversorgung mehr gewährleistet werden kann, schlägt die Regierung im Sozialausschuss des Nationalrats konkret vor, im Arbeitnehmer*innenschutzgesetz und weiteren einschlägigen Gesetzen rechtliche Grundlagen für den alternativen Einsatz arbeitsmedizinischer Fachkräfte zu verankern.

Was der neue „AFa“ kann

Der neue „Arbeitsmedizinische Fachdienst“ (AFa) soll demnach etwa die regelmäßige Begehung von Büroarbeitsplätzen übernehmen und die Arbeitsmediziner*innen – unter deren Leitung – auch in anderen Belangen unterstützen können. Zudem kann die Tätigkeit von AFa-Kräften in die vorgeschriebene Präventionszeit eingerechnet werden, so die Parlamentskorrespondenz. Gelten sollen die neuen Bestimmungen auch für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft.

Wer als Fachprofi in Frage kommt

  • Zugang zum arbeitsmedizinischen Fachdienst sollen laut Gesetzentwurf Angehörige bestimmter Gesundheitsberufe haben, wie etwa Pfleger*innen im gehobenen Dienst oder Physiotherapeut*innen.
  • Voraussetzung ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung und eine arbeitsmedizinische Spezialausbildung im Ausmaß von mindestens 208 Stunden.
  • Außerdem werden zwei einschlägige Universitätslehrgänge, die zwischen 2017 und 2021 absolviert wurden, anerkannt.

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