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Autofirmen rittern mit Noerr um Cash für Daten beim EuGH

Dominik Wendel ©Noerr

Open Data. Kanzlei Noerr vertritt Peugeot und PSA Automobiles vor dem Europäischen Gerichtshof. Dabei geht es um das Entgelt für den Zugang von Dritten zu „Repair & Maintenance“-Wartungsinformationen, kurz RMI.

Das Vorabentscheidungsverfahren betrifft die Kraftfahrzeug-Industrie und die Frage, ob und zu welchen Kosten unabhängige Wirtschaftsakteure einen Anspruch auf Zugang zu den Reparatur- und Wartungsinformationen (Repair & Maintenance Information, RMI) der Fahrzeughersteller haben. RMI sind für die Reparatur und Wartung moderner Kraftfahrzeuge wichtig. Diese Informationen werden durch die Fahrzeughersteller auf deren Kosten erzeugt.

Was ist mit den „Publishern“?

Die 2018 in Kraft getretene EU-Typgenehmigungs-Verordnung enthält spezielle Zugangsbestimmungen zu diesen RMI für „unabhängige Wirtschaftsakteure“. Neben freien, nicht an bestimmte Hersteller gebundene Werkstätten zählen auch Publisher, die ihrerseits die von den Fahrzeugherstellern erstellten RMI in großem Umfang weitervermarkten sollen, zu den unabhängigen Wirtschaftsakteuren.

Die neue Verordnung sei laut Kanzlei „an vielen Stellen unklar formuliert“. Diese Unklarheiten stellen die „Fahrzeughersteller vor strategische und kostenintensive Herausforderungen“. Vor dem Landgericht Köln streiten die European Independent Automotive Data Publishers Association (ADPA) und der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. als Kläger mit der Peugeot SA und PSA Automobiles SA als Beklagte über Art und Umfang der gesetzlichen Zugangsbestimmungen zur RMI.

RMI sollen einen entsprechenden Preis haben

Das Gericht identifizierte mehrere Unklarheiten in der Typgenehmigungs-Verordnung und legte dem EuGH grundlegende Fragen zur Vorabentscheidung vor. Diese betreffen den Anwendungsbereich der Typengenehmigungs-Verordnung sowie die Bemessungskriterien für Zugangs- und Lizenzgebühren, die Fahrzeughersteller von Publishern für die Verwertung von RMI verlangen dürfen.

Die Publisher fordern, dass Fahrzeughersteller lediglich kostendeckende Zugangsgebühren verlangen dürfen. Dies käme im Ergebnis einer vollständigen Entwertung der von den Fahrzeugherstellern erzeugten RMI gleich, so Noerr. In „Zeiten stetig wachsender Bedeutung von Daten in der gesamten Kraftfahrzeug-Industrie“ – etwa bei connected cars – sei das Verfahren daher „wegweisend“, heißt es.

Das Beratungsteam

Das Team bei Noerr wird von Partner Dominik Wendel (Automotive & New Mobility) geleitet und besteht unter anderem aus Associated Partner Fabian Hübener (Kartellrecht) und Senior Associate Benedikt Lutz (Automotive & New Mobility).

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