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Linde schließt Pakt mit Signaturen-Start-up sproof

Fabian Knirsch, Clemens Brunner, Benjamin Jentzsch ©sproof / Karol Walter Nuhn

Fachverlage. Der Linde Verlag geht mit sproof, einem Salzburger Start-up im Bereich digitaler Signaturen eine Kooperation ein und erwirbt einen Anteil.

Neben der Einführung der Technologie im gesamten Verlagshaus innerhalb der nächsten Wochen bestehe die Kooperation auch aus einer Beteiligung an dem Unternehmen selbst. „Der Linde Verlag publiziert über 270 Fachbücher, auch digital auf der Plattform Linde Digital und einige auch als E-Books sowie 19 Fachzeitschriften jährlich. Die Lösung von sproof ermöglicht uns die Unterzeichnung von allen Verträgen, beispielsweise mit Autorinnen und Autoren, aber auch sonstige alltägliche Vereinbarungen einfach, schnell, sicher und komplett DSGVO-konform abzuwickeln“, so Benjamin Jentzsch, Geschäftsführer und Eigentümer des Linde Verlags.

Das Unternehmen

Sproof wurde 2020 in Salzburg von Clemens Brunner, Fabian Knirsch und Erich Höpoldseder gegründet. Die Grundidee von sproof entstand während der wissenschaftlichen Tätigkeit der Gründer im Bereich Privacy- und Security-Science am Zentrum für sichere Energieinformatik der FH Salzburg. Mittlerweile habe das junge Unternehmen mit seiner All-In-One Lösung für das Ausstellen und Einholen digitaler Signaturen bereits einige international agierende Top-Unternehmen aus Österreich und Deutschland von sich überzeugt. „Als wir das Gründungsteam sowie die Lösung von sproof näher kennengelernt haben, war für uns schnell klar, dass wir auch als Investor die weitere Entwicklung von sproof unterstützen wollen“, so Jentzsch weiter.

„Digitale Signaturlösungen erfordern aufgrund ihrer Verbindlichkeit einerseits auf der Nutzer- aber andererseits auch auf der Herstellerseite ein Höchstmaß an Verantwortung. Es ist eine ganz besondere Ehre, dass wir über unseren Bestandsinvestor Berthold Baurec-Karlic von EXF Alpha nun auch den Linde Verlag als traditionsreichen Fachverlag für Rechts-, Wirtschafts- und Steuerliteratur von sproof überzeugen und das Vertrauen gewinnen konnten“, so Clemens Brunner, Co-Gründer und CEO von sproof.

Rechtsgültigkeit und Datenschutz im Vordergrund

Welche Anforderungen digitale Signaturen erfüllen müssen, ist in der Europäischen Union im Rahmen der eIDAS-Verordnung geregelt. Zu den Anforderungen und deren Umsetzung ist in dieser Verordnung vor allem auch der rechtliche Status festgelegt. Auch der Datenschutz spielt eine besondere Rolle, heißt es in einer Aussendung des Linde Verlags: Es sei nicht selbstverständlich, dass ein Anbieter von digitalen Signaturen ein Höchstmaß an DSGVO-Konformität biete.

„Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, digital zu unterschreiben: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Trotz des oberflächlichen gleichen Aussehens der digitalen Signaturen auf dem finalen Dokument, sind der Status der jeweiligen Art der digitalen Signatur und ihre Verbindlichkeit unterschiedlich“, fügt Fabian Knirsch, Co-Gründer und CTO von sproof hinzu.

Wann die digitale Unterschrift wie die handschriftliche gilt

Nur die sogenannten Qualifizierten Elektronischen Signaturen, auch QES, sind rechtlich der handschriftlich getätigten Unterschrift gleichgestellt. Dies ist in Österreich im §4 Abs. 1 Signaturgesetz festgelegt. Im Sinne des Datenschutzes seien zudem einerseits die gesetzlichen Anforderungen im Sinne der DSGVO zu erfüllen und andererseits auch von Seiten der IT-Infrastruktur bestimmte Anforderungen an die Sicherheit zu gewährleisten. „Die Dokumente werden ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union gespeichert und verarbeitet. Jeglicher Bezug zu Drittstaaten (USA) wird bei der Datenspeicherung vermieden“, verspricht Fabian Knirsch.

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