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Recht

D.A.S. bringt neue Online-Rechtsschutzversicherung

Johannes Loinger ©foto4me.at / D.A.S.

Wien. Rechtsschutzversicherer D.A.S. startet „Recht2Go“. Die Rechtsschutzversicherung ist um 3,90 Euro pro Monat online abschließbar und bietet Rechtsberatung mit einem Team aus 40 Juristen.

Rasch Antworten auf auftretende Rechtsfragen erhalten, so lautet das Konzept von „Recht2Go“, ein neues Produkt der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Zu einem monatlichen Fixpreis von 3,90 Euro kann die neue Produktlösung laut den Angaben über die Website des Rechtsschutzversicherers abgeschlossen werden. In Folge kann von den Kunden jederzeit eine Rechtsfrage gestellt werden, die laut D.A.S. schnellstmöglich beantwortet wird.

„Laufende Marktforschung liefert uns wertvolle Erkenntnisse über die Bedürfnisse und Erwartungen unserer Kundinnen und Kunden. Um diese zu erfüllen, arbeiten wir kontinuierlich an der Weiterentwicklung unserer Produkte und RechtsService-Leistungen“, so Johannes Loinger, Vorsitzender des D.A.S. Vorstands. „Mit D.A.S. Recht2Go und den Tarifneuheiten im Privat- und Firmenrechtsschutz sind uns heuer Meilensteine gelungen, die unser Rechtsschutzangebot auf ein neues Niveau heben.“

Beratungsteam bestehend aus 40 Juristen

„D.A.S. Recht2Go ist jederzeit und überall online verfügbar und schnell konsumierbar. Während sich Internetrecherchen zu Rechtsfragen sonst oft zeitintensiv gestalten, nicht immer zuverlässig und auch nicht auf die individuelle Situation abgestimmt sind, wird D.A.S. Recht2Go genau diesem Anspruch gerecht“, so Loinger. Dahinter stehen rund 40 D.A.S. Juristinnen und Juristen, die erste rechtliche Hilfestellungen bieten, heißt es.

Die Leistungen auf einen Blick:

  • Beantwortung rechtlicher Fragen: Die D.A.S. und Juristen prüfen laut den Angaben jeden Fall individuell und geben Auskunft in allen österreichbezogenen Rechtsmaterien ausgenommen Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht; wahlweise per Telefon oder E-Mail.
  • Außergerichtliche Lösungen: Ohne Anwalt und Gericht unterstützt die D.A.S. in dafür geeigneten Fällen mit einer außergerichtlichen Lösung, beispielsweise mit einem Interventionsschreiben.
  • Netzwerk von Anwälten: Beratung zu den nächsten rechtlichen Schritten und Empfehlung eines spezialisierten Partneranwalts.
  • Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz: Absicherung als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast eines öffentlichen Verkehrsmittels nach Unfällen mit Körperschaden.
  • Straf-Rechtsschutz: Versicherungsschutz für die Verteidigung in Hauptverfahren vor Gerichten ab Anklage wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen.

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