Gesetzesentwurf. Österreich geht bei dem vor einem Monat präsentierten Entwurf zum Hinweisgeber-Gesetz nicht weit genug, so Transparency International.
Fünf Monate nach Ende der Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie wurde am 3. Juni 2022 ein Gesetzesentwurf veröffentlicht. Gemäß den Äußerungen von politischen Entscheidungsträger*innen erhoffte sich Transparency International Austria „einen großen Wurf“, heißt es. Nun allerdings seien erhebliche Schwachstellen evident, heißt es in einer Aussendung. Eine entsprechende Stellungnahme hat man an das Justizministerium übermittelt.
Die Kritik von TI
Prof. Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von TI-Austria: “Bereits zehn Staaten in der EU haben ein nationales Gesetz verabschiedet. Qualität vor Geschwindigkeit ist ein wichtiges Prinzip, jedoch beinhaltet der vorliegende Entwurf viele Unklarheiten.“ Der Entwurf für das Hinweisgeber*innenschutzgesetz – HSchG, lege den Fokus nicht auf den Schutz von Whistleblower*innen. Kristof Wabl, Leiter AG-Whistleblowing: „Die einmalige Chance, in Österreich endlich einen Mentalitätswandel zu vollziehen und Whistleblower*innen den längst fälligen Schutz zu gewähren, wird mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf vertan.“
Auch für Unternehmen sei der Entwurf mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Hinweisgeber*innensysteme, entsprechend weltweit anerkannter Gesetze und Compliance Standards, die von einer Vielzahl österreichischer Unternehmen bereits seit Jahren implementiert wurden, gehen viel weiter als die aktuellen Anforderungen des Gesetzesentwurfs, heißt es. TI fordert nun konkret dass der sachliche Geltungsbereich auf sämtliche gerichtlich und verwaltungsbehördlich strafbaren Handlungen oder Unterlassungen ausgedehnt wird – dass also Whistleblowing nicht nur hinsichtlich Teilbereichen geschützt ist. Weiters sollen anonyme Systeme, da sie den Hinweisgeber*innen den besten Schutz bieten, umfassend im Gesetz geregelt werden, so TI.
Eine Einschränkung nach Unternehmensgröße oder nach Inhalt der Meldung soll nicht vorgenommen werden, interne und externe Stellen sollen gleichgestellt werden und das Strafen- und Sanktionssystem müsse überarbeitet werden, heißt es: Hürden für Hinweisgeber*innen soll es nicht geben.
TI-Austria fordert nun jedenfalls, zum Verhandlungstisch zurückzukehren. Falls der Entwurf nicht entsprechend geändert werde, werden Hinweisgeber*innen und Unternehmen in Österreich zukünftig viel eher mit Rechtsunsicherheit zu kämpfen haben als sie einen Beitrag zur Förderung des rechtmäßigen Verhaltens leisten, heißt es.