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Business, Recht, Steuer, Tools

„Grenz-Pendler müssen raus aus dem Homeoffice“

Yasmin Wagner ©Christoph Meissner

Betriebsstätten. Viele österreichische Pendler in Deutschland und anderen Nachbarstaaten dürfen jetzt aus steuerlichen Gründen nicht weiter im Homeoffice arbeiten: Die Regelung gehöre dringend repariert, so TPA.

Österreichische Dienstnehmer von deutschen Unternehmen dürfen seit 1. Juli 2022 aus steuerlichen Gründen nicht weiter im Homeoffice arbeiten, sondern sind gezwungen, sich täglich in ihr Fahrzeug zu setzen, so Steuerkanzlei TPA: Dies stelle umweltbewusste Arbeitgeber und Dienstnehmer gleichermaßen vor eine Gewissensfrage.

Auf der Autobahn statt am Datenhighway

Die TPA gibt folgendes Beispiel: Eine IT Programmiererin lebt in Oberösterreich und arbeitet seit 25 Jahren für ein produzierendes Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Vor der Pandemie fuhr sie täglich 100 km an ihren Arbeitsplatz hin und retour, die letzten zwei Jahre arbeitete sie friktionsfrei im Homeoffice in Österreich. Nun fordert ihr deutscher Dienstgeber sie aber auf, ab 1. Juli wieder täglich zum Sitz des Unternehmens nach Deutschland zu pendeln.

Der Grund dafür ist folgende steuerliche Regelung: Arbeiten österreichische Dienstnehmer für ihre ausländischen Arbeitgeber im Homeoffice, so kann dadurch für den ausländischen Arbeitgeber eine österreichische Betriebsstätte entstehen. Eine solche Betriebsstätte ist für das ausländische Unternehmen mit hohen Compliance Kosten verbunden – ohne einen entsprechenden Mehrwert zu generieren.

Die Lösung gilt nicht mehr

Mit Deutschland gab es eine bis zum 1. Juli 2022 befristete Vereinbarung, die Homeoffice-Betriebsstätte während der Pandemie auszusetzen. Durch das Auslaufen dieser Regelung drängen nun zahlreiche deutsche Unternehmen ihre österreichischen Mitarbeiter wieder dazu, die Wegstrecke zum Unternehmenssitz täglich zurückzulegen, heißt es. Aber auch Unternehmen in anderen grenznahen Staaten halten ihre österreichischen Arbeitnehmer dazu an, nicht im Homeoffice zu arbeiten, sondern die Fahrt zum Unternehmen auf sich zu nehmen, damit dem ausländischen Unternehmen keine inländische Betriebsstätte entsteht.

Yasmin Wagner, Steuerberaterin bei TPA zu dieser Sachlage „Es sollte ein Umdenken einsetzen, um steuerlich getriebene Umweltverschmutzung zu verhindern.“ Selbst das österreichische Steueraufkommen würde wohl bei Abschaffung der „Homeoffice-Betriebsstätten“ nicht vermindert werden, da das Arbeitseinkommen der im Homeoffice in Österreich arbeitenden Dienstnehmer ausländischer Unternehmen auch in Österreich zu besteuern ist, so Wagner weiter. Pendelt demgegenüber der österreichische Dienstnehmer zum ausländischen Unternehmen habe (außerhalb der sogenannten „Grenzgängerregelung“) der ausländische Staat und nicht Österreich das Besteuerungsrecht an den Arbeitseinkünften.

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