Wien. Die FMA hat den vorläufigen Verwalter Michael Spitzer von der Raiffeisenbank Althofen – Guttaring abgezogen: Die Raika wird mit benachbarten Instituten fusioniert.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat per Bescheid Michael Spitzer mit sofortiger Wirkung als vorläufigen Verwalter gemäß § 46 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) bei der „Raiffeisenbank Althofen – Guttaring, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung“ (RB Althofen) mit Sitz in 9330 Althofen, Kreuzstraße 15 wieder abberufen, so eine Aussendung.
Der Frühinterventionsbedarf gemäß § 44 Abs. 2 BaSAG bei der Raika, der die Bestellung eines vorläufigen Verwalters am 20.01.2022 erforderlich gemacht hat, besteht laut den Angaben nicht mehr. Der Grund: Die Raiffeisenbank Althofen-Guttaring habe in einer Generalversammlung die Fusion mit drei weiteren Raiffeisenbanken beschlossen, und zwar mit der Raiffeisenbank Gurktal eGen, der Raiffeisen Regionalbank Längsee-Hochosterwitz eGen sowie der Raiffeisenbank Hüttenberg-Wieting reg.Gen.m.b.H.
Frühe Intervention soll Verstöße verhindern
Bei der Bestellung eines vorläufigen Verwalters handelt es sich um eine sogenannte Frühinterventionsmaßnahme, welche es der FMA ermögliche, tatsächlichen oder drohenden Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen möglichst früh entgegenzuwirken. Diese Frühinterventionsmaßnahme ist bis zur Behebung der Situation – längstens jedoch auf zwölf Monate – befristet.