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Bildung & Uni, Recht

Kinderrechte sind umfassend, bleiben aber meist Theorie

Reinhard Klaushofer, Helmut Sax, Irmgard Griss, Hendrik Lehnert, Andrea Klambauer, Beter Barth, Karl Edtstadler ©Uni Salzburg - Thomas Pail

Salzburg. Das Österreichische Institut für Menschenrechte der Uni Salzburg hat eine Tagung zum Thema Kinderrechte veranstaltet. Es referierten u.a. Peter Barth, Irmgard Griss, Andrea Holz-Dahrenstaedt und Helmut Sax.

Rund 60 Teilnehmer aus Behörden, Gerichtsbarkeit, Forschung und Erziehungspraxis fanden bei einer vom Österreichischen Institut für Menschenrechte (ÖIM) der Uni Salzburg veranstalteten Tagung zum Thema Kinderrechte zusammen. Nach einer Begrüßung durch Rektor Hendrik Lehnert, Landesrätin Andrea Klambauer, dem Geschäftsführer des Vereins zum ÖIM und ehemaligen Landtagspräsidenten Karl Edtstadler und Simon Ebner von der Katholischen Aktion Salzburg, berichtete Irmgard Griss, Vorsitzende der Kindeswohlkommission, über die von der Kommission erarbeiteten Vorschläge zur Stärkung der Kinderrechte.

Auch wenn ein umfassender Schutz der Kinderrechte in der Verfassung festgeschrieben sei, werde diesem in der Praxis – vor allem im Asyl -und Fremdenrecht – nur unzureichend nachgekommen, so Griss. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf Unterschiede in den Bundesländern in der Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen. Es brauche ein „unabhängiges Kinderrechte-Monitoring, um die Wahrnehmung der Kinderrechte in Gesetzgebung und Vollziehung sicherzustellen“, so Griss.

Monitorings finden kaum Beachtung

Anschließend gab Helmut Sax, Senior Researcher am Ludwig-Boltzmann-Institut für Grund- und Menschenrechte, Einblicke in die Ergebnisse internationaler Monitorings zum Kinderrechtsschutz in Österreich. Dabei stellt er fest, dass diese in der innerstaatlichen Auseinandersetzung kaum aufgegriffen werden.

Daran anknüpfend gab Peter Barth vom Justizministerium einen Ausblick auf die Reform des Kindschaftsrechts. Neben der „stärkeren Einbindung der Perspektive des Kindes in Pflegschaftsverfahren“ soll die Reform vor allem für eine „fairere Verteilung der elterlichen Lasten, bereits während aufrechter Beziehung“, sorgen.

Danach berichtete Andrea Holz-Dahrenstaedt, Kinder- und Jugendanwältin des Landes Salzburg, aus Praxissicht über die Wahrnehmung der Kinderrechte während der Coronakrise. So seien Kinder durch Schulschließungen, vor allem in emotionaler Hinsicht, vielbelastet gewesen und der Gesetzgeber hätte bei der Bekämpfung der Krise auf die Kinder vergessen. Dies zeige sich auch an der Überlastung der Kinder- und Jugendpsychiatrien während und nach der Pandemie, so die Kinderanwältin.

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