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European Law Institute: Menschenrechte, Meinung und KI

Uni Wien ©ejn

Uni Wien. Das European Law Institute (ELI) hat Berichte zu aktuellen Rechtsthemen veröffentlicht: Menschenrechtsverletzungen im Wirtschaftskontext, Künstliche Intelligenz und das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Das European Law Institute (ELI) ist eine europaweite Institution und hat seinen Hauptsitz an der Uni Wien. Zu den Mitgliedern zählen rund 1.600 Juristen aus 60 Ländern. Darüber hinaus gibt es ca. 115 Institutionelle Mitglieder wie internationale Organisationen, nationale Höchstgerichte und Forschungseinrichtungen.

Wissenschaftliche Direktorin des ELI ist Universitätsprofessorin Christiane Wendehorst von der Uni Wien, Professor Pascal Pichonnaz von der Uni Fribourg ist Präsident des ELI. Das Institut hat nun mehrere neue Publikationen veröffentlicht.

Menschenrechte, KI und freie Meinungsäußerung

  • Mit dem Bericht „Business and Human Rights: Access to Justice and Effective Remedies“ analysiert das ELI Wege, wie Opfer von Menschenrechtsverletzungen – etwa durch inhumane Arbeitsbedingungen oder Umweltverschmutzung – einen effektiveren Zugang zum Recht bekommen können. Diverse Vorarbeiten zu diesem Bericht haben laut ELI bereits den Entwurf der EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie vom Februar 2022 beeinflusst.
  • Die „ELI Model Rules on Impact Assessment of Algorithmic Decision-Making Systems Used by Public Administration“ sollen die Bemühungen des EU-Gesetzgebers um einen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz (KI) ergänzen. Durch standardisierte Verfahren der Folgenabschätzung und Bürgerbeteiligung sollen dabei „rechtsstaatliche Garantien gestärkt, demokratische Beteiligung gefördert und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Nutzung von KI gestärkt“ werden.
  • Der Bericht „Freedom of Expression as a Common Constitutional Traditions in Europe“ analysiert die verfassungsrechtliche Position der EU-Mitgliedstaaten zum Recht auf freie Meinungsäußerung und stützt sich dabei auf die diversen Länderberichte. Der Bericht soll als Orientierungshilfe in verfassungsrechtlichen Fragen der freien Meinungsäußerung dienen und zugleich Kriterien herausarbeiten, welche die „Annahme einer gemeinsamen Verfassungstradition“ rechtfertigen, so das ELI.
  • Die „ELI Principles on the Use of Digital Assets as Security“ sollen eine Orientierungshilfe darstellen, wie digitale Vermögenswerte als Kreditsicherheit nutzbar gemacht werden könnten.

 

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