Corona-Krise. Noch offene Steuerstundungen aus der Corona-Krise können eventuell verlängert werden – doch es gibt Bedingungen und die Anmeldefrist läuft bald ab, warnt Deloitte.
Am 27.7.2022 hat das österreichische Finanzministerium (BMF) eine Verordnung betreffend die Fortsetzung der noch offenen Steuerstundungen in Phase 2 des Covid-19-Ratenzahlungsmodells veröffentlicht, macht Prüf- und Beratungsmulti Deloitte in aktuellen Klientennews aufmerksam.
Demnach ist für eine weitere Ratenzahlung bis spätestens 30.8.2022 ein neuer Antrag zu stellen. Auch für gestundete Sozialversicherungs-Beitragsschulden bestehe bei der ÖGK die Möglichkeit einer Verlängerung der Ratenzahlungen für Phase 2, wofür etwas mehr Zeit bleibt: Hier ist ein Antrag laut Deloitte bis spätestens 30.9.2022 zu stellen.
Es gibt Bedingungen
Dabei müssen die Steuerschuldner natürlich gewisse Bedingungen erfüllen. So müssen die Antragsteller*innen glaubhaft machen, dass sie ihren aus Phase 1 verbliebene Abgabenrückstand zusätzlich zu den laufend zu entrichtenden Abgaben innerhalb des nächsten Ratenzahlungszeitraumes bezahlen werden können, heißt es dazu.