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Neuer Kommentar zu Liechtensteins Stiftungen

Kommentar zum liechtensteinischen Stiftungsrecht

Vaduz. Auch wenn die Zahl der Stiftungen in Liechtenstein ihren Höhepunkt überschritten hat, kommt statistisch immer noch eine auf je vier Einwohner: Ein Kommentar zum 2009 umgebauten Instrument wurde jetzt aktualisiert.

Das liechtensteinische Stiftungsrecht beruht auf der durch die Totalrevision 2009 geschaffenen Rechtslage, heißt es bei den Fachverlagen C.H. Beck und Manz, die den „Kommentar zum liechtensteinischen Stiftungsrecht unter Berücksichtigung der allgemeinen Bestimmungen des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR)“ jetzt in 2. Auflage herausgebracht haben.

Der Inhalt

Für den Finanzplatz Liechtenstein sind Stiftungen von überragender Bedeutung: Zeitweilig hatte das Fürstentum, der sechstkleinste Staat der Erde, mehr Stiftungen (über 40.000) als Einwohner (39.000). Seit dem Jahr 2008 sinkt die Anzahl zwar, sie liegt aber mit knapp 10.000 Stiftungen im Jahr 2020 immer noch auf hohem Niveau. Die Neuerscheinung enthält auf knapp 1.650 Seiten eine Kommentierung der besonderen Bestimmungen für Stiftungen sowie – erstmals in Liechtenstein – eine Bearbeitung der Allgemeinen Vorschriften für Verbandspersonen, soweit sie für Stiftungen relevant sind, so die beiden Fachverlage.

Die Rechtsprechung des Fürstlichen Obersten Gerichtshofs sowie die Literatur zum Stiftungsrecht werden ausgewertet, geboten werde weiters u.a. eine artikelweise Erläuterung der Allgemeinen Vorschriften für Verbandspersonen aus der Perspektive stiftungsrechtlicher Relevanz, eine Kommentierung der besonderen Bestimmungen für Stiftungen sowie eine systematische Darstellung des Stiftungssteuerrechts.

Die Herausgeber sind:

  • Prof. Dr. iur. Helmut Heiss, LL.M. (Universität Zürich)
  • Dr. Bernhard Lorenz (Rechtsanwalt in Vaduz)
  • Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer (Universität Wien)

 

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