Berlin/Dortmund. Am 1. August 2022 erfolgte in Deutschland laut der Bundesnotarkammer die erste Online-Gründung einer GmbH. Für die technische Umsetzung der Fachanwendung zeichnet der IT-Dienstleister Adesso verantwortlich.
Als „Meilenstein der Digitalisierung des Notariats“ bezeichnet die deutsche Bundesnotarkammer die erste Online-Gründung einer GmbH, die am 1. August 2022 vorgenommen wurde. Neben der GmbH-Gründung seien nun auch Anmeldungen zum Handels- und Genossenschaftsregister digital möglich, heißt es. Für die Konzeption und Neuentwicklung der zentralen Fachanwendung zur Umsetzung von Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht hat die Bundesnotarkammer den IT-Dienstleister Adesso beauftragt.
Die von Adesso entwickelte Lösung sei eine ergänzende Option zum persönlichen Termin beim Notar vor Ort: Gesellschaftsrechtliche Vorgänge wie Bestellungen zum Geschäftsführer oder die Änderung der Geschäftsadresse sollen nun online erledigt werden können. Die Anwendung besteht aus einem webbasierten System für die Notarseite und auf Bürgerseite aus einer Webanwendung und einer kostenfreien Smartphone-App, die unter der Bezeichnung „Notar“ in den App-Stores für Android und iOS erhältlich ist.
Videokonferenz mit elektronischer Unterschrift
Beurkundungen und Beglaubigungen können dabei online über das Videokonferenzsystem der Bundesnotarkammer vorgenommen werden. In der Videokonferenz kann der Notar Dokumente zur Verfügung stellen, diese verlesen und die Klienten für eine elektronische Unterschrift autorisieren. Auch der Notar signiert die Urkunde elektronisch und dokumentiert sie im Elektronischen Urkundenarchiv.
Die Beteiligten werden anhand eines elektronischen Identitätsnachweises identifiziert. Dazu müssen sich die Mandanten mittels „eID“-Funktion des elektronischen Personalausweises (nPA) über ein von adesso entwickeltes QR-Code-Verfahren registrieren. Anschließend können Dokumente mit dem Notar ausgetauscht werden.