Österreich. Santander zahlt nach einer OGH-Entscheidung die Sollzinsen für pandemiebedingte Kreditstundungen zurück, so der VKI – und hofft auf Beispielwirkung bei den anderen Banken.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Zusammenhang mit der gesetzlich angeordneten Kreditstundung (Kreditmoratorium) in der Corona-Krise ein Gerichtsverfahren geführt, um abzuklären, ob Banken während des Stundungszeitraumes Sollzinsen verrechnen dürfen. Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im Sinn der betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten entschieden hatte, konnte der VKI nun mit der Santander Consumer Bank GmbH eine Einigung erzielen, heißt es in einer Aussendung. Demnach werden die verrechneten Sollzinsen refundiert.
Eine Hilfe in der Pandemie
Im „2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz“ hatte der Gesetzgeber für den Zeitraum von 1.4.2020 bis 31.1.2021 ein Stundungsrecht für Konsumentinnen und Konsumenten vorgesehen, wenn sie aufgrund der Covid-19-Pandemie ihre laufenden Kredite nicht mehr bedienen konnten. Ob während der Dauer der Stundung die vertraglichen Zinsen weiterlaufen, war im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Die meisten Bankinstitute, darunter auch die Santander verrechneten ihren Kunden im gesetzlichen Stundungszeitraum jedenfalls weiterhin Sollzinsen.
Der VKI brachte zu dieser Frage – im Auftrag des Sozialministeriums – eine Unterlassungsklage gegen ein anderes österreichisches Bankinstitut ein und erzielte Anfang 2022 eine höchstgerichtliche Grundsatzentscheidung zu Gunsten der Konsumenten. Laut Entscheidung des OGH (3 Ob 189/21x) ist eine Weiterverrechnung der Sollzinsen im gesetzlichen Stundungszeitraum nicht zulässig.
Für wen das Urteil Vorbild ist
Dieses Urteil des OGH wirkt sich laut VKI auf sämtliche gesetzliche Kreditstundungen aus. Die Entscheidung sei für alle Kredite von Konsumentinnen und Konsumenten relevant, die im Zeitraum 01.04.2020 bis 31.01.2021 gemäß § 2 Absatz 1 des „2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz“ (Kreditmoratorium) gesetzlich gestundet wurden und bei denen keine vom Gesetz abweichende Zahlungserleichterung einvernehmlich vereinbart war. (Beispielsweise eine freiwillige Verlängerung der Stundung über den 31.01.2021 hinaus oder Verringerung der Rate und Verlängerung der Kreditlaufzeit.)
Mit Santander hat der VKI jetzt eine außergerichtliche Lösung für die betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten erreicht. Die Bank wird demnach den Kunden mit pandemiebedingten Einkommensverlusten, die im Stundungszeitraum (01.04.2020 – 31.01.2021) zu Unrecht verrechneten Sollzinsen bei Kreditverträgen oder Leasingverträgen rückerstatten. Von dieser Regelung seien auch jene Fälle erfasst, bei denen die Bank eine vom Gesetz nachteilig abweichende vertragliche Vereinbarung mit ihren Kunden getroffen hat. Der VKI startet dazu eine Sammelaktion, zu der sich betroffene Kunden bis 31.12.2022 anmelden können.
Hoffen auf Beispielwirkung
Entsprechende Informationen werden in den nächsten Tagen von Santander an bestehende Kunden versandt. Teilnehmen können auch betroffene Konsumentinnen und Konsumenten, die ihren Kredit (bzw. Leasingraten) bereits zurückbezahlt haben. „Es ist erfreulich, dass wir mit Santander eine gute Lösung für die betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten erzielt haben“, so Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI: „Wir fordern die anderen Bankinstitute auf, dem Beispiel von Santander zu folgen und die zu viel verrechneten Zinsen an die Kunden zurückzahlen.“