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Business, Recht, Veranstaltung

Start-ups: Gründer-Event von Kanzlei FSM und WKO

Marvin Neuhauser, Christopher Zemina, Larissa Kravitz, Kambis Kohansal Vajargah, Felix Augustus Kirkovits ©FSM Rechtsanwälte

Wien. Bei einem Event von FSM Rechtsanwälte und Wirtschaftskammer Österreich (WKO) standen die rechtlichen Aspekte der ersten Finanzierungsrunde eines Start-up-Gründungsprozesses im Fokus.

FSM-Rechtsanwalt Felix Augustus Kirkovits erklärte bei der „Summer Edition“ der Start-up-Eventreihe „Richtig gründen“ im August zunächst den grundsätzlichen Ablauf einer Finanzierungsrunde und betonte die Wichtigkeit eines frühzeitigen Letter of Intent (LOI) sowie eines Term Sheets, in dem bereits die wesentlichen Punkte der im Zuge der Finanzierungsrunde abzuschließenden Verträge vorab geregelt werden können. „Ein solches Term Sheet wird in der Praxis zwar regelmäßig unverbindlich abgeschlossen, dennoch kann man sich dadurch für spätere Verhandlungen erheblich Zeit und Kosten sparen. Zudem bekommt man bereits ein gutes Gespür, ob das Klima zwischen Gründern und Investoren passt. Regelungen über Exklusivität und Geheimhaltungsverpflichtungen sind ebenfalls Standardbestimmungen in einem Term Sheet“, so Kirkovits.

Danach informierte er über Beteiligungsvertrag, Gesellschaftervereinbarung sowie Gesellschaftsvertrag. „Letzterer ist der einzige Vertrag, der dann zwingend im Firmenbuch zu veröffentlichen ist. Es ist jedenfalls sinnvoll, sehr früh einen Rechtsanwalt in die Verhandlungen miteinzubinden“, ergänzte FSM-Rechtsanwalt Marvin Neuhauser. Auch weil es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für die Strukturierung der Finanzierungsrunde gäbe, von welchen, je nachdem in welcher Phase sich das Startup befinde, es Vor- und Nachteile abzuwägen gelte. Neben Direct Equity im Form einer Kapitalerhöhung sei auch der Abschluss eines Wandel-Darlehensvertrages (Convertible Loan) eine beliebte Möglichkeit im Zuge einer ersten Finanzierungsrunde in ein Startup zu investieren.

Vertrauen in Gründer wichtiger als Produkt

Christopher Zemina, CEO der Berliner Finanzmanagement-Plattform Airbank, meinte, dass in der ersten Finanzierungsrunde das Wichtigste das Vertrauensverhältnis zwischen Gründern und Investoren sei. „In einer Angel-Phase schauen die Investoren primär auf die Gründer, erst danach sind auch Produkt und Skalierbarkeit für ein Investment ausschlaggebend. Und als Gründer ist es wiederum wichtig, sich in die Situation der Investoren zu versetzen und zu verstehen was die Investoren eigentlich möchten.“ So früh wie möglich sollte daher über Interessen und Standpunkte gesprochen werden, so Zemina.

Larissa Kravitz, Gründerin von Investorella, teilte diese Einschätzung: „Das Gesamtpaket des Startups muss stimmig sein. Zu Beginn geht es immer nur um das Gründerteam hinter dem Startup.“ Kravitz riet dazu, frühzeitig einen Rechtsanwalt einzubinden: „Dies vereinfacht einerseits die Verhandlungen der Verträge nach Unterzeichnung des Term Sheets, andererseits spart man sich durch die frühzeitige Einbindung eines Rechtsanwaltes meiner Erfahrung nach später erhebliche Kosten.“

Abschließend erklärte Kambis Kohansal Vajargah von der WKO, dass eine gute Vorbereitung den Finanzierungsprozess deutlich erleichtere. Daher sei es wichtig, im Vorfeld „alle Hausaufgaben zu machen“ und auch professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. „Mit unseren Open Office Hours bieten wir hier allen Startup Gründern den persönlichen Austausch.“

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