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Business, Recht, Steuer, Tools

Lieferkettengesetz: Ein Blick auf die Lage in 30 Ländern

©ejn

Wirtschaftskanzleien. Kanzlei Rödl & Partner beleuchtet in einer Online-Publikation das Thema Lieferkettengesetz aus der Sicht von 30 Ländern.

Der Umgang mit Menschen- und Umweltrechten in globalen Lieferketten ist in den vergangenen Jahren zunehmend in das Blickfeld staatlicher Regulierung gerückt, erinnert Rödl & Partner in einer Aussendung: Seit 2021 hat Deutschland ein eigenes Lieferkettengesetz und folgt damit dem internationalen Trend zu mehr Transparenz und Verantwortung. Parallel zum deutschen Lieferkettengesetz haben auch zahlreiche andere Länder innerhalb und außerhalb der EU vergleichbare Regelungen in Kraft gesetzt.

Um auch in Zukunft rechtssicher innerhalb der Lieferkette zu agieren, müssen Unternehmen besonderes Augenmerk auf ein effektives Risikomanagement in ihren internationalen Geschäftsbeziehungen legen und Antworten auf eine Reihe von Fragen finden, heißt es:

  • Welche Regeln existieren in den jeweiligen Ländern zur Sicherung der Menschenrechte und der Einhaltung umweltschutzbezogener Standards?
  • Wie lässt sich eine detaillierte Risikobewertung vornehmen?
  • Wie kann man den länderspezifischen Anforderungen gerecht werden?

Die Publikation

Im Themenspecial Lieferkettengesetz geben Spezialisten aus rund 30 Ländern und fünf Kontinenten einen Überblick über die jeweiligen Herausforderungen im Zuge der Nachhaltigkeit, um ein erfolgreiches Engagement im Einklang mit den dort geltenden Menschen- und Umweltrechten sicherzustellen. Die Analysen beschreiben laut Kanzlei die länderspezifischen Anforderungen an Nachhaltigkeitsprüfungen sowie Standards zur Berichterstattung und verweisen auf die größten Fragestellungen für Unternehmen.

Das Statement

„Dieses Themenspecial dokumentiert unsere interdisziplinäre Aufstellung. Die weltweite Spezialisierung auf Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum in Kombination mit unserem interdisziplinären Beratungsangebot und über 100 eigenen Standorten in aller Welt ist ein Alleinstellungsmerkmal und für unsere Mandanten von großem Wert“, so Geschäftsführende Partner der Kanzlei, Prof. Christian Rödl.

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