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Business, Finanz, Recht

Greenwashing als Damoklesschwert für Finanzbranche

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Fachkonferenz. Drohende Imageschäden durch Greenwashing nahm die ifm Konferenz Sustainable Finance unter die Lupe: Die neue EU-Taxonomie-Verordnung bringe zwar bessere Regeln, doch es besteht weiterhin Gefahr.

Rund 50 Spezialist*innen sowie Betroffene diskutierten von 13. bis 14. September 2022 auf der imh Konferenz zum Thema Sustainable Finance in Wien über Nachhaltigkeit in Unternehmen, so die Veranstalter: Im Fokus stand demnach das Thema Greenwashing, nicht zuletzt aufgrund alarmierender Fälle in der Finanzbranche. Die Konferenz fand heuer zum dritten Mal statt.

Das Problem

Irreführende Begriffe wie „umweltfreundlich“ und „nachhaltig“ werden ohne genaue Prüfung für die Vermarktung von Produkten oder Projekten verwendet, heißt es weiter: Einer genaueren Begutachtung können diese Produkte dann aber oft nicht standhalten. Dies schrecke nicht nur die Zielgruppe ab, sondern sei besonders den Fachkräften des Nachhaltigkeitsmanagements ein Dorn im Auge. Es drohe Vertrauensverlust und enormer Schaden.

Durch die nicht vorhandene bzw. unterschiedliche Definition der Begrifflichkeiten komme es immer wieder vor, dass Unternehmen ihre Produkte als nachhaltig verkaufen, obwohl sie es gar nicht sind. Beispielsweise wird im Kleingedruckten angegeben, dass lediglich versucht wird, nachhaltig zu wirtschaften – Garantien gäbe es jedoch keine dafür. In solchen Fällen sei ein medialer Aufschrei geradezu vorprogrammiert.

Es droht Collateral Damage

Gleichzeitig sei der Schaden auch für andere Unternehmen enorm. Die drohende Folge sind Vertrauensverlust und fehlende Investitionen. Durch die EU-Taxonomie-Verordnung soll die Definition von „grünem Wirtschaften“ nun vereinheitlicht werden. Sie gibt Kriterien vor, die Unternehmen erfüllen müssen, um ihre Produkte als „grün“ anführen zu dürfen.

  • So muss es einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem Umweltziel geben, während andere Umweltziele nicht wesentlich beeinträchtigt werden dürfen.
  • Außerdem sollen bestimmte Mindestanforderungen sowie technische Bewertungskriterien erfüllt sein.

Doch Unternehmen stehen vor Herausforderungen, wie etwa der genauen Klassifizierung von Transaktionen nach Geschäftsaktivitäten oder der Segmentierung der Angleichung auf der Grundlage von Umsatz oder Einnahmen. Die Zukunft werde zeigen, wie gut die Verzahnung zwischen EU-Taxonomie und grünen Investments funktionieren wird, so der Schluss der Konferenzveranstalter: Somit bleibe derzeit noch offen, ob die EU-Taxonomie-Verordnung zu mehr Transparenz bei Finanzierungen führt.

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