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Business, Politik, Recht

Anwälte wollen Tariferhöhung: Protestmaßnahmen

©ejn

Wien. Österreichs Anwälte haben unter ihrem neuen Präsidenten Kampfmaßnahmen für eine Tariferhöhung beschlossen: Die kostenlose „Erste Anwaltliche Auskunft“ wird vorläufig ausgesetzt.

Bereits am ersten Tag seiner Amtszeit zeichne Armenak Utudjian, neu gewählter Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), im Rahmen des im burgenländischen Andau stattfindenden Anwaltstages einen klaren Weg für Rechtsstaat und Anwaltschaft, heißt es in einer Aussendung: Konkret fordern die Anwälte eine kräftige Aufstockung ihrer Tarife angesichts der aktuell sehr hohen Inflation und der Tatsache, dass die letzte Anpassung bereits sechs Jahre her sei. Auch Reformen in der Justiz werden eingefordert.

„Eine starke, in allen Bereichen vom Staat unabhängige Rechtsanwaltschaft ist das Fundament unseres Rechtsstaates“, so Utudjian. Diese staatspolitische Aufgabe gelte es ernst zu nehmen. Utudjian: „Natürlich sind wir kein angenehmer Player am rechtspolitischen Feld. Weil wir uns nicht verbiegen, sondern für unsere Grundsätze eintreten. So wie wir es in unserem Berufsalltag für unsere Mandantinnen und Mandanten machen.“

„Sofortige Wertsicherung der Tarifansätze“

Die Anpassung der Pauschalvergütung für die erbrachten Verfahrenshilfeleistungen und vor allem die Wertsicherung der Tarifansätze seien derzeit wesentliche Forderungen an die Politik. Diese seien rechtsstaatliche Notwendigkeiten, die gesetzlich klar geregelt sind und der Sicherung der Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft und somit dem Erhalt des Rechtsstaates dienen, so Utudjian: „Wenn die Politik dennoch versucht, eine ihr offenbar unangenehme Berufsgruppe hinzuhalten und zu gängeln, ist das in Wahrheit entlarvend und auch ohne Videobeweis als klares Foulspiel am Rechtsstaat zu erkennen.“

Es sei ohnehin fragwürdig, dass es keine automatische Inflationsanpassung gibt und die Rechtsanwaltschaft jedes Mal aufs Neue für die rechtsuchende Bevölkerung und ihre anwaltliche Unabhängigkeit bei der Justizministerin vorstellig werden müsse, um die gesetzlich vorgesehenen Verordnungen für die notwendigen Anpassungen zu erwirken. Dass man dort aber seit eineinhalb Jahren untätig bleibt und damit eine Inflation von inzwischen über 20% seit der letzten Anpassung im Jahr 2016 einfach ignoriert werde, könne man nicht länger hinnehmen.

Erste Anwaltliche Auskunft ausgesetzt

„Wir sind bereit, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Justizpolitik wieder ein wenig in die richtigen Bahnen zu lenken. Auch wenn das sonst nicht dem Stil der Anwaltschaft entsprechen mag, sind wir eben nicht nur uns selbst, sondern dem Rechtsstaat und seinen Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet und dieser Verpflichtung werden wir entschlossen nachkommen“, so Utudjian weiter. Die Leidtragenden des eingetretenen Wertverlustes seien nämlich all jene Bürgerinnen und Bürger, die sich erfolgreich in einem Zivilverfahren durchsetzen konnten. Deren Kostenersatz bemisst sich nach den gesetzlichen Tarifansätzen. „Bürgerinnen und Bürger, die ihre Ansprüche vor Gericht erfolgreich durchsetzen konnten, erhalten heute um 20% weniger Kostenersatz zugesprochen, als ihnen per Gesetz zustehen würde. Dies nur, weil das Justizministerium seit eineinhalb Jahren untätig ist und die längst notwendige Inflationsanpassung der Tarifansätze schlichtweg verweigert“, so der Anwälte-Präsident.

Als erste Protestmaßnahme wurde im Rahmen des Anwaltstages der Beschluss gefasst, die kostenlose „Erste Anwaltliche Auskunft“ der Rechtsanwaltskammern ab Montag, 26.09.2022, auszusetzen und rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger stattdessen an die Gerichte zu verweisen. Insgesamt beraten und vertreten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte jährlich ca 40.000 Bürgerinnen und Bürger kostenlos im Rahmen der Verfahrenshilfe, der Ersten Anwaltlichen Auskunft und der Opferberatung, heißt es. Dieses Serviceangebot sei unter den aktuellen Voraussetzungen nicht länger aufrecht zu erhalten.

Auch andere Punkte harren laut Utudjian einer Lösung, die überfällig sei: Die notwendigen Reformen zur Stärkung der Beschuldigtenrechte und Sicherstellung eines fairen Verfahrens, etwa bei der Beschlagnahme und Auswertung von Datenträgern. Ein konkreter Gesetzesvorschlag werde in Kürze vom ÖRAK dazu präsentiert. Auch bei der teilweise unerträglich langen Dauer der Ermittlungsverfahren herrsche Handlungsbedarf.

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