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Zahl der Videofallen, Lauschangriffe weiterhin niedrig

©ejn

Österreich. Auch im 14. Berichtsjahr nach Inkrafttreten des Strafprozessreformgesetzes habe sich am maßvollen Umgang mit „besonderen Ermittlungsmaßnahmen“ nichts geändert, so ein Bericht des Justizministeriums.

Die Anzahl der Anordnungen des kleinen Lausch- und Spähangriffs hielten sich demnach im Jahr 2021 konstant auf niedrigem Niveau, gleichfalls jene des großen Späh- und Lauschangriffs in reinen Inlandsverfahren. Zwei Anträge auf Bewilligung dieser Ermittlungsmaßnahmen (großer und kleiner Lausch- und Spähangriff) seien vom Gericht im Berichtszeitraum abgelehnt und in einem Fall ein Antrag für eine „Videofalle“ nicht bewilligt worden. Dies zeige, dass die Prüfung durch die Staatsanwaltschaften, was die Verhältnismäßigkeit und die Einschätzung des Tatverdachts anbelangt, sehr genau vorgenommen wird, heißt es.

Auf gleichbleibendem Niveau

Konkret ist dem Bericht zufolge die Anzahl der „großen Späh- und Lauschangriffe“ auf einem vergleichbaren Niveau zu den Vorjahren geblieben (2021: vier, 2020: zwei, 2019: vier, 2018: ein Fall). Den übrigen Fällen von den insgesamt 22 Anordnungen lagen ein Rechtshilfeersuchen einer ausländischen Behörde (zwei Anordnungen) oder eine Europäische Ermittlungsanordnung (16 Anordnungen) zu Grunde.

Die Anzahl der Fälle des gerichtlich angeordneten „kleinen Späh- und Lauschangriffs“ betrugen 2021 vier Fälle, im Vergleich dazu 2020 sechs und 2019 fünf Fälle. Im Berichtsjahr waren 147 optische Überwachungen („Videofalle“) zu verzeichnen (2020: 178 Fälle). Auch im Jahr 2021 überwiegt laut Bericht die Anzahl der erfolgreichen Überwachungen bzw. bleibt beinahe doppelt so hoch wie jene der erfolglosen. Die Durchführung eines automationsunterstützten Datenabgleichs, also eine „Rasterfahndung“, wurde im Berichtsjahr 2021 im Bundesgebiet von den Staatsanwaltschaften in keinem Fall angeordnet.

 

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