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Business, Recht

E-Scooter-Verleiher Link schließt Frieden mit VKI

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Wien. Der VKI hat 35 Klauseln der AGBs des E-Scooter-Verleihers Superpedestrian bemängelt. Der Betreiber des Verleihs mit Namen „Link“ verspricht nun Besserung.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Superpedestrian Europe BV – Niederlassung Österreich BV geprüft. Die Firma betreibt in Österreich unter der Bezeichnung „Link“ einen E-Scooter-Verleih. Im Zuge der Prüfung wurden 35 Klauseln der AGB bemängelt. Link verpflichtete sich laut VKI jetzt in einer außergerichtlichen Unterlassungserklärung, alle beanstandeten Klauseln nicht mehr zu verwenden.

Keine Garantie für Mindest-Distanz

Zentraler Kritikpunkt des VKI waren Regelungen, die die Haftung des Unternehmens einschränkten bzw. jene der Kunden ausdehnten. Weitere beanstandete Klauseln betrafen die Änderungsmöglichkeiten der AGB. Link soll sich weitreichende Rechte zur Änderung der AGB eingeräumt haben, ohne dass die Zustimmung der Kunden notwendig gewesen wäre, so VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller.

Ein anderes Problem war aus Sicht des VKI, dass Usern keine Mindest-Distanz garantiert wird, die mit den E-Scootern zurückgelegt werden kann. Laut VKI konnte Link das Fahrzeug blockieren, wenn dies aufgrund eines niederen Akkustandes notwendig werden sollte. Dies wurde von den Konsumentenschützern deshalb moniert, weil Link eine Aktivierungsgebühr pro Fahrt und ein Entgelt pro gefahrene Minute verrechnet. Im ungünstigsten Fall müsse demnach bei einer unfreiwilligen Rückgabe dann erneut eine Aktivierungsgebühr bezahlt werden, um die Fahrt mit einem anderen Fahrzeug fortsetzen zu können, so der VKI.

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