Konferenz. Bei der European Compliance and Ethics Conference (ECEC) befasst sich heuer eine Breakout Session mit den Hinweisgeber-Regeln in Österreich, der Slowakei und Zentraleuropa (CEE).
Damit gehören die Alpenrepublik und ihr Nachbarland zu den Jurisdiktionen, denen die Veranstaltung – neben den großen Märkten wie Deutschland, Italien oder Frankreich – heuer besonderes Augenmerk widmet. An Aktualität mangelt es nicht: So gibt es in Österreich bekanntlich bereits einen Entwurf für das neue Hinweisgeberschutzgesetz, beschlossen ist es allerdings noch nicht, was vor Kurzem ein neues Mahnschreiben aus Brüssel ausgelöst hat. Die Uhr tickt jetzt also, wenn Österreich kein Vertragsverletzungsverfahren riskieren will.
Die Themen
Der ECEC-Programmpunkt „Status quo of the transposition of the EU-Whistleblowing-Directive in CEE with a special focus on Slovakia and Austria’’ soll laut den Veranstaltern konkret u.a. folgende Themen behandeln:
- Aktueller Stand bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in den CEE-Staaten (vor allem AUT und SK).
- Besteht in der Slowakei Änderungsbedarf bei schon bestehenden gesetzlichen Regelungen?
- Wann wird die finale Fassung des österreichischen Gesetzes voraussichtlich beschlossen?
- Kommt ein verhältnismäßig weitreichender Schutz für Hinweisgeber oder werden nur die EU-Minimalbedingungen erfüllt?
Weitere Aspekte sind u.a. der Schutz der Anonymität der Hinweisgebenden, Berichtswesen, Aufsicht, etc. Dabei sind Martin Eckel (Partner, CEE Head of Competition) und Tomáš Grell (Senior Associate, Bratislava) von Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing sowie Elena Biletskaya, Vizedirektor der EQS Group.