Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Steuer

Landwirte-Pauschale wird erhöht: Und der Rest?

Barbara Neunteufel ©Mazars Austria

Steuerpauschale. Die Umsatzgrenze für die Pauschalierung in der Landwirtschaft wird um 50% erhöht: Das sei auch „dringend notwendig“, so Steuerkanzlei Mazars – doch Anpassungen bei Kleinunternehmen, Pendlerpauschale, Kilometergeld u.a. seien weiterhin überfällig.

Als „dringend notwendige bürokratische Entlastung“ begrüßt die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Mazars die ab 1. Jänner 2023 in Kraft tretende Anhebung der Umsatzgrenze für die Pauschalierung für die Land- und Forstwirtschaft von derzeit 400.000 Euro auf 600.000 Euro. Derartige Maßnahmen sollten nach Ansicht von Mazars auch auf andere Branchen ausgeweitet werden – so liege etwa die Grenze für die Kleinunternehmer-Pauschalierung in der Einkommens- und Umsatzsteuer nach wie vor bei 35.000 Euro. Darüber hinaus tritt Mazars für eine automatisierte Inflationsanpassung von steuerlichen Grenzwerten wie Kleinunternehmer-Regelung, Pendlerpauschale und Kilometergeld ein.

Die neue Regelung

Die Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme einer Pauschalierung bei nicht buchführungspflichtigen Land- und Forstwirten wird mit 1. Jänner 2023 von bisher 400.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben. Diese Grenze gilt nicht nur für die einkommensteuerliche Einkünfteermittlung, sondern auch für die Pauschalierungsmöglichkeit in der Umsatzsteuer.

Darüber hinaus werde mit dem Teuerungs-Entlastungspaket III die Obergrenze des Einheitswertes für die Teilpauschalierung von bisher 130.000 Euro auf 165.000 Euro angehoben. Diese Erhöhung gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Umsatzgrenze von 600.000 Euro nicht überschritten wird. Zusätzlich wird die Einnahmegrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von bisher 40.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht.

„Durch die Teuerung steigen zwar die Umsätze der bäuerlichen Familienbetriebe, jedoch nicht deren Einkommen. Die laufenden Kosten für Energie, Heizung oder Futtermittel verringern die Gewinne drastisch“, sagt Barbara Neunteufel, Prokuristin bei Mazars: „Eine Erhöhung der Umsatzgrenze ist daher notwendig, damit unsere bäuerlichen Betriebe ohne bürokratischen Mehraufwand auch weiterhin eine gesunde und rasche Versorgung für Österreich gewährleisten können.“

Wo Anpassungen noch ausständig sind

Aus Sicht von Mazars sollten Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes auch für andere Branchen kommen. Die Grenze für die Kleinunternehmer-Pauschalierung etwa liege bei 35.000 Euro. Mazars verweist zusätzlich darauf, dass mit der automatisierten Valorisierung ab 2023 wohl die Einkommenssteuertarife, die Absetzbeträge, sowie die Grenze für die Sozialversicherungs-Rückerstattung automatisch angepasst werden, nicht aber Kleinunternehmer-Regelung, Pendlerpauschale oder Kilometergeld. Auch hier sei eine automatisierte Inflationsanpassung erforderlich, meint Mazars.

Weitere Meldungen:

  1. Event: Globale Mindestbesteuerung und ihre Umsetzung in der Praxis
  2. Die neuen Pläne von Manz: KI-Suche, 175-jähriges Jubiläum und mehr
  3. Lindsay kauft 49,9% an Pessl Instruments mit Baker McKenzie
  4. TPA Group betreut DB Schenker steuerlich in 14 Ländern