Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Bildung & Uni, Business, Motor, Recht, Tools

Wie die Straßenverkehrsordnung modernisiert werden kann

©KFV

Reform der StVO. Eine Experten-Runde diskutierte auf Einladung von KFV und LexisNexis die Zukunft der Straßenverkehrsordnung (StVO): Was einst den Verkehr flüssig und sicher machen sollte, muss nun auch Ökologie und Digitalisierung berücksichtigen.

Das Resumee der Diskussion zum Thema „Wie muss eine moderne StVO in einer neuen und modernen Mobilitätswelt aussehen und was muss sie können?“ fiel einheitlich aus, heißt es bei den Veranstaltern:

  • Österreich wird demnach die Klimaziele bis 2030 bzw. 2040 sehr deutlich verfehlen, wenn nicht rasch gehandelt und die rechtlichen Voraussetzungen, die es für eine echte Mobilitätswende braucht, geschaffen werden.
  • Rechtsanwender*innen soll ein klar und einfach anwendbarer Rechtsrahmen geboten werden. Zusätzlich soll es neue Freiheit im Gestalten unserer Mobilitätswelt geben, unterschiedliche Verkehrsträger besser vernetzt werden.
  • Und neben Sicherheit gehe es um Umwelt und Klimawirkung sowie um faire Verteilung des Öffentlichen Raums.

Die Veranstaltung

Veranstaltet wurde die Podiumsdiskussion am 6. Oktober 2022 gemeinsam vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) und LexisNexis im Wiener Justizcafe. Im Rahmen der Veranstaltung wurde auch der aktuelle Kommentar „Die österreichische Straßenverkehrsordnung“ unter der neuen Herausgeberschaft von Armin Kaltenegger, Thomas Koller und Martin Vergeiner von Kathrin-Theres Hagenauer, Programm Managerin Zivil- und Wirtschaftsrecht bei LexisNexis vorgestellt.

©LexisNexis

Vor rund 60 Personen diskutierten unter der Moderation von Marie Lang:

  • Mag. Vincent Bretschneider (Legal Counsel bei Austria Tech & Vortragender im Bereich Verkehrs- & Transportwesen – Schwerpunkt u.a. autonomes Fahren),
  • Mag. Dr. Markus Weichbold, B.A., Autor von Haftung und Versicherung bei Unfällen automatisierter Fahrzeuge,
  • Dr. Armin Kaltenegger, Leiter Recht & Normen, KFV und Mitherausgeber des Werkes „Die Österreichische Straßenverkehrsordnung“,
  • Univ.-Prof. Dr. Malte Kramme, Euregio-Stiftungsprofessor für Technik-, Mobilitäts-, und Nachhaltigkeitsrecht, Uni Innsbruck und
  • DI Martin Russ, Geschäftsführer AustriaTech.

Othmar Thann, Geschäftsführer des KFV, legte zu Beginn der Diskussion dar, dass die 1960 verfasste StVO nach wie vor auf den Werten der 60er Jahre basiert: Im Mittelpunkt steht der motorisierte Individualverkehr und das Auto. Es geht um die Flüssigkeit des Verkehrs, um das möglichst ungehinderte Vorankommen mit dem eigenen Auto. Die bestehende StVO habe noch in vielen Bereichen diesen damaligen Geist. Und viele veraltete, alltagsferne und mitunter kuriose Regeln würden sie – immerhin die Grundlage für ein sicheres Miteinander – zu einem „trägen Papiermonster“ machen.

Die Themen, die uns heute beschäftigen, sind Ökologisierung und Dekarbonisierung, autonomes Fahren und die neue urbane Mobilität sowie generell die Digitalisierung unserer Lebenswelten. Dies begleitet von einem Wertewandel, bei dem Besitz weniger wichtig werde und Verkehrsmittel immer öfter geteilt würden, heißt es weiter. Die StVO habe sich allerdings auch noch nie klar zu einem Ziel bekannt: Man finde gleichwertige Intentionen wie Leichtigkeit, Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs. Ein deutliches, in Worten ausgedrücktes Bekenntnis zur Sicherheit des Verkehrs und dem umfassenden Schutz der Verkehrsteilnehmer fehle. Dies müsste in einer neuen StVO jedenfalls enthalten sein. Die StVO regle Dinge, bei denen man sich oft fragen muss, ob dies heutzutage überhaupt noch jemand versteht. Umgekehrt fehlen klare Richtlinien für die Zukunft: Wie wollen wir mit all den „E’s“ umgehen – E-Autos, E-Scooter, E-Bikes? Brauchen wir vielleicht sogar weniger, doch dafür umso verständlichere und lebbare Regeln, um rücksichtsvoller miteinander umzugehen?

Vincent Bretschneider stellte der CO₂-Bilanz des österreichischen Verkehrs eine miserable Note aus. In vielen Sektoren Österreichs sinken die Emissionen, im Verkehr steigen sie weiter, damit sei dieser für fast ein Drittel der gesamten CO₂-Emissionen verantwortlich. Die Klimaziele im Verkehr wären nur mit einer deutlichen Reduktion und effizienteren Nutzung des Lkw- und Pkw-Verkehrs erreichbar. Seine Prognose: Österreich wird die Klimaziele bis 2030 bzw. 2040 sehr deutlich verfehlen, wenn nicht rasch gehandelt und die rechtlichen Voraussetzungen, die es für eine echte Verkehrswende/Mobilitätswende braucht, geschaffen werden.

„Klare und einfache Anwendbarkeit“

Für Markus Weichbold ist es zweifelsfrei, dass eine moderne StVO in einer neuen und modernen Mobilitätswelt vorwiegend klare und einfache Anwendbarkeit benötigt. Aus seiner Sicht liegt der große Wert der Straßenverkehrsordnung in den in ihr enthaltenen „Schutzgesetzen“: Dadurch, dass die StVO genau festlegt, welches Verhalten den Verkehrsteilnehmern zum wechselseitigen Schutz abverlangt wird, bliebe es dem Rechtsanwender – etwa einem Richter bei der Beurteilung eines Verkehrsunfalls – erspart, selbst ausloten zu müssen, welches Verhalten für Verkehrsteilnehmer*innen in einer ganz bestimmten Verkehrssituation geboten gewesen wäre. Sein Punkt: Auch wenn die Herausforderungen des „modernen Straßenverkehrs“ größer und komplexer werden, sollte dieses eigentliche Grundanliegen der StVO, nämlich den Rechtsanwender*innen einen klar und einfach anwendbaren Rechtsrahmen zur Verfügung zu stellen, nicht ganz außer Acht gelassen werden.

Was für eine Neufassung spricht

Armin Kaltenegger brachte es auf den Punkt, dass – wenn die weitere Fragmentierung und Kasuistik dieses zentralen Mobilitätsregulators verhindert werden sollte – es eine ganz neue StVO braucht. Diese Rechtsquelle sei immer schon im Zentrum der Spannungsfelder von Flüssigkeit versus Sicherheit des Verkehrs, Mensch versus Technik, Ökonomie versus Ökologie, Staat versus Privat, Detailierung versus Programmierung. Die Werte innerhalb dieser antagonistischen Themen hätten sich in mehr als 60 Jahren gewaltig verschoben, eine vollkommene Neugestaltung sei also unumgänglich.

Der StVO in ihrer heutigen Ausgestaltung mangle es an klaren, unseren heutigen Werten entsprechenden Zielbestimmungen, einer modernen Struktur, an Übersichtlichkeit und Lesbarkeit, an Bürger*innennähe sowie an der Möglichkeit, neue gesellschaftliche Herausforderungen wie Digitalisierung, autonomes Fahren oder Mikromobilität widerspruchsfrei aufzunehmen. Eine Neuerlassung ermögliche auch eine neue Freiheit im Gestalten einer Mobilitätswelt, Ballast könne über Bord geworfen werden. „Fassen wir den Mut und scheuen wir die Mühen für einen Neubeginn nicht!“, so Kaltenegger.

Malte Kramme zeigte sich überzeugt, dass die Politik den Wandel von Verkehr und Mobilität aktiv fördern sollte. Vor allem der Kampf gegen die Klimakrise verlangt danach, den Ausstoß von Treibhausgasen massiv zu senken, für den der Individualverkehr mit Verbrennungsmotoren zu einem großen Teil verantwortlich ist. Dabei komme es vor allem auf entsprechende Verkehrs- und Stadtplanung an sowie auf Investitionen in den Schienenverkehr und attraktive Preisgestaltungen für Fahrten mit Bus und Bahn. Auch die Straßenverkehrsordnung könne einen Beitrag gegen die Klimakrise leisten. Sie müsse das sichere und effiziente Nebeneinander einer wachsenden Zahl von Verkehrsträger*innen bewerkstelligen. Derzeit komme es vor allem darauf an, ein sicheres und attraktives Umfeld für den Radverkehr zu schaffen. Mit der Novelle der StVO zum 1.10.2022 wurden hierfür bereits sinnvolle Regelungen getroffen. Diese könnten aber noch durch weitere Maßnahmen ergänzt werden, die das Radfahren sicherer, einfacher und schneller machen.

„Gscheiter“ statt breiter

Martin Russ stellte die Aufenthaltsqualität vor die Flächeneffizienz: Eine moderne StVO orientiere sich an den künftigen Anforderungen an die Verkehrsorganisation, berücksichtige dabei die Spezifika neuer Mobilitätsformen (von Mikromobilität, über Sharing bis zur Automatisierung), stütze sich dabei speziell auf die Digitalisierung (in all ihren Facetten) und habe dabei neue Wirksamkeitsdimensionen im Blick. Neben Sicherheit soll es um Umwelt und Klimawirkung und um faire Verteilung des Öffentlichen Raums gehen.

Im Kontext der Regelung des Verkehrs müssten künftig Fahrzeug – Infrastruktur und Nutzer*innen im Sinne eines „bestmöglichen Systems“ zusammenwirken. Die StVO brauche also klarere Schnittmengen und Synergien mit KfG oder FSG. Der digitale Layer bzw. die digitalen Steuerungsaspekte und Elemente sollten dabei als Multiplikator und Bindemittel wirken und auch einen ganzheitlichen Blick auf das System Straße planen, bauen und betreiben verbessern.

Eine moderne StVO sollte auch den Weg zu mehr Effektivität von Steuerungsmaßnahmen bereiten – im Sinne einer stärker an KPIs – oder noch besser an „key results“ orientierten dynamischen Steuerung und Lenkung der Mobilität (auf Mikro, Meso- und Makro-Ebene). D.h. neue Metriken und Logiken auf Basis besserer und genauerer Daten.

Im Kontext Automatisierte Mobilität bedeute das z.B. nicht nur einfach Regeln aufzustellen, die überall für alle gelten, sondern spezifische Gebiete für bestimmte Anwendungsszenarien zu definieren, um dort dynamisch das Miteinander der Verkehrsteilnehmer*innen im Sinne von positiven Umweltwirkungen (Zero Emission Services 1st) und bei Gewährleistung höchster Sicherheitsstandards (physisch wie im Cyber-Kontext) zu orchestrieren.

Parallel arbeiten

Am Ende der Diskussion betonte Othmar Thann erneut, dass es in diesem Prozess auch die Rolle des KFV sei, den Aufbau einer zeitgemäßen StVO für eine moderne Welt zu initiieren, Plattformen für einen breiten Austausch zu bieten und den Prozess zu begleiten. „Wir wissen, dass wir hier dicke Bretter bohren müssen und sind uns bewusst, dass wir auch parallel arbeiten müssen: Während die ‚alte StVO‘ mit Novellen weiterentwickelt werden muss, arbeiten wir gleichzeitig an der Neuen“, so Thann.

 

Weitere Meldungen:

  1. Moot Court Kartellrecht 2024 startet mit „Caselex“
  2. Sfakianakis Group erwirbt Ajar Car Rental mit CMS und PHH
  3. Neue IT-Musterverträge berücksichtigen KI, ChatGPT & Co
  4. Ein aktuelles Update zum Handbuch Unternehmenssanierung