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Neues Praxishandbuch: Das Recht & Social Media

©Manz

Facebook, Twitter, Instagram & Co. Social Media-Plattformen sind Teil des Alltags, auch Unternehmen setzen verstärkt auf Social Media Marketing & Co. Was erlaubt ist und wo Fallstricke lauern soll ein neuer Ratgeber erläutern.

Facebook, Twitter, Instagram und Co sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Auch Unternehmen setzen verstärkt auf Social Media Marketing und legen großen Wert auf ihren Social Media Auftritt, heißt es bei Verlag Manz: Zielgerichtete Werbung, modernes Recruiting und weltweite Vernetzung bieten allerdings nicht nur neue Möglichkeiten, sondern bergen auch Gefahren.

Fragen für die Praxis

Mit dem neuen Praxishandbuch „Social Media Recht“, geschrieben von Anwältinnen und Anwälten aus zwei Wiener Wirtschaftskanzleien, will der Fachverlag einen Überblick über die wichtigsten Begriffe, größten Fallstricke sowie Dos und Don’ts im Zusammenhang mit Social Media geben.

Zielgruppe sind Online-Profis in Unternehmen und Marketingagenturen, Social Media Manager*innen und Influencer*innen. Sie sollen dabei unterstützt werden, ihre Social Media Auftritte rechtskonform zu gestalten – was in der Praxis einfacher gesagt ist als getan. Tatsächlich sind viele der Gebiete, wenn auch rechtlich kein unerforschtes Land mehr, so doch oftmals komplex. Zu den Fragen, auf die im Rahmen des Praxishandbuchs auf insgesamt rund 180 Seiten eingegangen wird, gehört beispielsweise:

  • Ist ein Like eine Willenserklärung?
  • Wem gehört ein Social Media Account?
  • Darf ich meinen Mitarbeiter*innen die Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit verbieten?
  • Was ist das Metaversum?
  • Wie geht man mit schlechten Bewertungen um?
  • Hass im Netz – „Shitstorm”, was nun?

Auch Urheberrecht und Datenschutz, die Spielregeln des Social Media Marketing, der Einsatz von Influencer*innen u.v.m. gehören zu den Themen. Checklisten und Glossar sollen den Profi-Lesern dabei helfen, in der Welt der Plattformen einen praktikalben Weg zu finden. Die Autorinnen und Autoren sind:

  • Mag. Andreas Kezer, Rechtsanwalt bei Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte
  • Sarah Lurf, LL.M. (WU), Rechtsanwältin bei Schima Mayer Starlinger
  • MMag. Stefan Adametz, LL.M., MBA, Partner bei Fellner Wratzfeld & Partner
  • Mag. Philipp Gamauf, MBL, Partner bei Schima Mayer Starlinger

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