First come, first served. Heute startet bei der staatlichen Förderstelle aws die verpflichtende Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss: Die Frist läuft nur zwei Wochen, es gibt bis zu 50 Millionen Euro pro Betrieb. (Update)
Update: Die aws hat Anpassungen an den Bedingungen vorgenommen. Insbesondere läuft die Voranmeldung nun bis 29.11.2022 und die eigentliche Anmeldefrist wurde ebenfalls verlängert.
Ursprünglicher Beitrag: Die Förderstelle Austria Wirtschaftsservice (aws) öffnet ihre virtuellen Tore für den Energiekostenzuschuss: Ab heute, 7.11.2022, ist eine Voranmeldung möglich, und eine solche ist verpflichtend, warnt Steuermulti KPMG in einer Klienteninfo.
Die Frist läuft für die Voranmeldung bis 21. November 2022 – und eine Voranmeldung ist Voraussetzung dafür, dann den eigentlichen Antrag auf den Zuschuss stellen zu können. Das gelte auch für jene Unternehmen, die bereits einen Account im aws Fördermanager haben.
Wer zuerst kommt…
Dabei geht die aws nach dem Prinzip „First come – First served“ vor. Die Zuweisung des Antragszeitraumes erfolgt ebenfalls in der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen, so KPMG. Nach der Voranmeldung erhalten die Förderwerber per E-Mail ein Zeitraum zugewiesen, in dem sie den eigentlichen Antrag stellen können.
Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2.000 bis 50 Mio. Euro unterstützt, informiert die Wirtschaftskammer Österreich. In Summe stehen 1,3 Mrd. Euro zur Verfügung. Die formale Antragseinreichung werde voraussichtlich ab 22. November 2022 möglich sein. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Förderzeitraum reicht von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022.
Mit dem Energiekostenzuschuss sollen energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt werden. Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt, ab Stufe 2 können nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden.