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Mehr Geld und neue Pläne für VfGH und VwGH

©ejn

Höchstgerichte. Der Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof sollen 2023 um 8,4% bzw. 6,7% mehr Geld erhalten. Themen in der Budgetdebatte sind Beschäftigte, Asyl- und Corona-Verfahren, Energie und IT.

Die Budgetvorschläge 2023 sehen für die Höchstgerichte Steigerungen um um 8,4% bzw. 6,7% und damit in absoluten Zahlen jeweils ein Plus von mehr als eineinhalb Millionen Euro vor, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Lob von den Präsidenten

  • Verena Madner, Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs, zeigte sich gegenüber den Abgeordneten im Budgetausschuss des Nationalrats besonders erfreut darüber, dass Rücklagen ihres Hauses nunmehr zum Regelbudget zählen. Der laufende Betrieb des VfGH sei damit sichergestellt, vorbehaltlich der Preisentwicklung am Energiemarkt.
  • Verwaltungsgerichtshofspräsident Rudolf Thienel schloss sich dieser Sichtweise grundsätzlich an, denn für 2023 würden die veranschlagten Ressourcen „gerade ausreichen“. Hinsichtlich der Energiekosten habe man im Voranschlag die vorjährigen Kosten verdoppelt, so Thienel.

Beide Höchstgerichte sehen allerdings als einzig tatsächlich machbare Einsparungsmöglichkeit die Weiterentwicklung der elektronischen Aktenführung. Laut Thienel soll der „vollelektronische Gerichtsakt“ bis Ende 2023 bzw. Anfang 2024 Realität sein.

Das Budget des Verfassungsgerichtshofs

Im Jahr 2023 werden die Auszahlungen für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) dem Bundesvoranschlag zufolge um +8,4% auf 18,8 Mio. € ansteigen (2022: 17,3 Mio. €). Der Personalstand wird um eine Planstelle auf 108 erweitert. Die Mittelsteigerung ist laut Budgetbericht aus dem Finanzministerium insbesondere auf höhere Auszahlungen für Personal bzw. Ruhebezüge, Energie und Mieten zurückzuführen.

Zur Sicherung des Betriebs wurden für 2022 aus den Rücklagen von 2021 0,4 Mio. € in das Regelbudget übernommen. Für 2023 sind keine Rücklagenentnahmen mehr budgetiert, da 400.000 € pro Jahr für laufende Ausgaben künftig zum Regelbudget gehören, wie Vizepräsidentin Madner erläuterte. Bis 2026 soll das VfGH-Budget auf 19,9 Mio. € anwachsen, die personelle Ausstattung bleibe gemäß dem Vorschlag zum Bundesfinanzrahmen gleich.

Asyl- und Fremdenrechtsverfahren und Corona-Themen

Den Abgeordneten ging es dann im Budgetausschuss um verschiedene Aspekte der Arbeit der Höchstgerichte:

  • Asyl- und Fremdenrechtssachen machten Vizepräsidentin Madner zufolge heuer bislang 45% des Gesamtanfalls aus, generell sehe man hier genauso wie bei Verfahren zur Prüfung epidemierechtlicher Regelungen eine rückläufige Tendenz. Beide Bereiche – Asyl und Corona – hatte Susanne Fürst (FPÖ) im Zusammenhang mit Verfahrenshäufigkeit aufgeworfen.
  • Wolfgang Gerstl (ÖVP) erkundigte sich nach der Anfallshöhe bei Gesetzesprüfungen, wie sie seit 2015 auf Parteienantrag möglich sind, und erfuhr, das Aufkommen habe sich „auf hohem Niveau stabilisiert“.
  • Freie Kapazitäten für verstärkte Öffentlichkeitarbeit im Sinne der Wissensvermittlung über den Verfassungsgerichtshof gebe es jedoch nicht, teilte Madner Selma Yildirim (SPÖ) mit. Langfristig kann sich die Vizepräsidentin eine eigene Stiftung in diesem Zusammenhang vorstellen, die allerdings nicht im VfGH-Budget verortet wäre.

In seinen Wirkungszielen zum Budget fokussiert der Verfassungsgerichtshof auf den Ausbau seines internen Qualitäts- und Wissensmanagements, gepaart mit einer Erhöhung der IT-Sicherheit durch Schulungen und technische Maßnahmen. Sicherzustellen sei außerdem ein einfacher Zugang für Bürgerinnen und Bürger zu Entscheidungen des VfGH, die er im Sinne der Gewährleistung von Verfassungsmäßigkeit bei Gesetzgebung und Vollziehung trifft, heißt es in den Erklärungen zum Budget. Dementsprechend soll die Öffnung des VfGH gemeinsam mit dem Projekt „Verfassung macht Schule“ vorangetrieben werden.

Verwaltungsgerichtshof setzt auf Digitalisierung

Für den Verwaltungsgerichtshof sind mit einer 6,7%-Budgetsteigerung nächstes Jahr 24,1 Mio. € vorgesehen (2022: 22,5 Mio. €), bis 2026 soll das VwGH-Budget 26 Mio. € ausmachen. Zu den anvisierten Vorhaben 2023 zählt der VwGH Infrastrukturmaßnahmen und die Fortführung der Digitalisierungsoffensive, besonders bei der elektronischen Aktenführung. Als vorrangige Kostentreiber werden ähnlich wie im VfGH Personal und Energie angegeben. Folglich lege der VwGH in seinen Erläuterungen zum Budget ein Bekenntnis zur „größtmöglichen Sparsamkeit in der Justizverwaltung“ ab. Homeoffice soll künftig auch bei Mitarbeiter*innen der Justizverwaltung angewandt werden.

Derzeit verfügt der VwGH über 202 Planstellen, 68 davon im richterlichen Bereich. Eine Personalausweitung sieht der Bundesvoranschlag 2023 nicht vor. Die Nachbesetzung mehrerer Richterposten sei aber schon geregelt, so VwGH-Präsident Thienel auf Nachfrage von Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Unter nicht-richterlichen Mitarbeiter*innen gebe es derzeit keine Vakanzen.

Was bei mehr Asylverfahren passieren soll

Als höchste Rechtsschutzinstanz will der VfGH in Bereichen wie den Angelegenheiten der Fremdenpolizei, in denen Überlastungen vielfach zu langen Verfahrensdauern führten, einen „bedarfsgerechten Personaleinsatz“ sicherstellen, heißt es in den Erläuterungen zum Budgetentwurf. Allerdings sei seit 2019 bei Asylverfahren ein Rückgang zu beobachten, so Thienel. Sollten aufgrund des gesteigerten Antragsaufkommens beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl als erste Instanz künftig wieder mehr Asylfälle im Höchstgericht aufschlagen, habe man mit fünf bestehenden Senaten für diesen Bereich vorgesorgt.

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