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Urheberrecht im Internet: Broschüre beantwortet 24 Fragen

Stefan Ebenberger ©Ingrid Krammer / ISPA

Von Abmahnung bis Streaming. Die Internetfirmen-Vereinigung ISPA will mit einer neuen Broschüre zum Urheberrecht Verständnis für geistiges Eigentum wecken und vor Fallen warnen.

Die neue ISPA-Broschüre „Urheberrecht“ wurde in der vollständig überarbeiteten 3. Auflage zum „Tag der Erfinder“ (9. November) veröffentlicht. Die ISPA gibt darin Tipps zum Urheberrecht im Online-Bereich. Innovation und geistige Schöpfung müssen unterstützt werden, heißt es – und das will die ISPA anhand von 24 Fragen und Antworten bewerkstelligen.

Gedacht ist die Info-Broschüre dabei u.a. auch für den Schulunterricht, schließlich soll sie einfach verständlich erklären, was das Urheberrecht bedeutet und praktische Hilfestellungen für den Umgang mit dem Urheberrecht im Internet geben. Die Fragen lauten etwa:

  • Was ist das Urheberrecht?
  • Wer ist der:die Urheber*in?
  • Kann ich meine Idee oder Marke urheberrechtlich schützen?
  • Welche Rechte, welche Pflichten hat ein:e Urheber*in?
  • Darf ich ein Foto oder Video von einer anderen Person machen und ins Internet stellen?
  • Darf ich für meine Präsentation Bilder aus dem Internet verwenden?
  • Ist kostenloses Streaming legal?
  • Was ist eine Creative-Commons-Lizenz?

Dabei geht es den Autor*innen trotz der naturgemäß sperrigen Rechtsmaterie um Übersichtlichkeit und praktische Anwendbarkeit für die User*innen, wobei auch mahnende Worte nicht fehlen dürfen: Eine Urheberrechtsverletzung sei „nicht auf die leichte Schulter zu nehmen“, heißt es darin etwa: Es drohen zivilrechtliche Schritte durch den Rechteinhaber wie Abmahnung und Klage per Rechtsanwalt. Auf Wunsch kann der Urheber sogar eine Strafanzeige bei der Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft einbringen, warnt die Broschüre.

Konkret erläutert wird das Ganze dann zum Beispiel beim Thema fremde Fotos und Videos – von dem Aspekt, wann die Nutzung im Freundeskreis und in der Schule erlaubt ist, bis zur Frage, ob von fremden Personen, prominenten Gebäuden wie dem Wiener Stephansdom oder auch einer Hochzeit ein Foto im Internet geteilt werden darf.

Schon Kinder werden Urheber

Die Bedeutung des Themas im Alltag ist gegeben, heißt es. Schon Kinder und Jugendliche sind nicht nur Nutzer*innen von Inhalten im Netz, sondern erschaffen selbst urheberrechtlich geschützte Werke, so ISPA-Generalsekretär Stefan Ebenberger: „Es ist unsere Aufgabe, den reflektierten Umgang mit geistigem Eigentum früh zu fördern und die Jüngsten beim Erwerb digitaler Medienkompetenz zu unterstützen.“ Die ISPA sieht das Ganze als Teil ihres Engagements zur Rechtssicherheit im Netz – und zu einer sicheren Online-Welt im Allgemeinen. Auch setze man sich seit Jahren für ein „internetfittes“ Urheberrecht ein, das die Entwicklung innovativer Online-Dienste unterstützt und die Rechte der User stärkt.

 

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