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Das Ende der kalten Progression und die Lohnverrechnung

©ejn

Lohn & Steuer. Facultas behandelt in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift BMD PV Profi sowie einem Blogbeitrag die Abschaffung der „kalten Progression“: Die Realisierung dieses alten Versprechens macht Freude – aber auch mehr Arbeit.

Nach Jahren der Ankündigung ist nun tatsächlich geplant, die „kalte Progression“ endgültig und dauerhaft abzuschaffen, errinert Facultas: Autor Thomas Michelitsch geht in einem Blogbeitrag auf die Konsequenzen für die Betriebspraxis ein, konkret auf die Lohnverrechnung. Dabei geht es um Fristen, die Umsetzung im Rechnungswesen, zahlreiche Details und auch einige Fragen, die derzeit nicht aktuell scheinen, es aber vielleicht einmal wieder sein werden: Was passiert zum Beispiel bei Deflation?

Sofort praxisrelevant sind die Bestimmungen für das Jahr 2023: Es gibt zusätzlich zur herkömmlichen Inflationsanpassung noch Aufschläge zur Entlastung unterer Einkommensgruppen.

Eine Verwirklichung, die mehr Arbeit bringt

Tatsächlich, so schreibt Finanzprofi und KSW-Experte Michelitsch in seiner Conclusio, werde durch die geplanten Maßnahmen des Gesetzgebers die Kalte Progression „beinahe vollständig“ abgeschafft. Allerdings müssen sich Personalverrechner darauf einstellen, dass sie künftig nicht nur die Grenzwerte in der Sozialversicherung jährlich anpassen müssen – auch bei der Lohnsteuer gilt es ab sofort jährlich neue Grenzen zu verarbeiten. Auch die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift BMD PV Profi beschäftigt sich mit dem Thema.

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