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Corona-Klagen: Etappensieg des VKI gegen ARAG

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Corona-Krise. Der VKI will die Rechtsschutzversicherer zur Deckung von Corona-Streitigkeiten zwingen. Im Fall der ARAG punktete er nun beim Handelsgericht Wien.

Es ging dabei um unzulässige Ausschlussklauseln bei der ARAG-Rechtsschutzversicherung. Laut Urteil lehnte der Versicherer demnach die Deckung bei Covid-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten zu Unrecht ab, so eine Aussendung der Verbraucherschützer vom VKI.

Der Stein des Anstoßes

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die ARAG SE Direktion für Österreich (ARAG) wegen Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei Covid-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten (z. B. bei Reiserücktritt, Flugausfall, Veranstaltungsabsage) abzulehnen. Das Handelsgericht (HG) Wien erklärte diese Klauseln nun für gesetzwidrig. Das Urteil ist – so wie andere gegen weitere Rechtsschutzversicherer – nicht rechtskräftig.

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