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Business, Recht, Steuer, Tools

Deutsches Lieferketten-Gesetz startet: Neue Checkliste

©ejn

Ursprung im Blick. Zum 1.1.2023 tritt das Liefer­ketten­sorg­falts­pflichten­gesetz in Deutschland in Kraft. Compliance Tools-Anbieter EQS Group hat dazu eine Checkliste für betroffene Unternehmen – auch in Österreich – veröffentlicht.

Die Checkliste soll konkret aufzeigen, wo ein Unternehmen aktuell bei den Sorgfaltspflichten steht und wo noch Handlungsbedarf besteht. Dazu gibt es einen Input von KPMG Law in Form eines Videos, was Unternehmen zum Stichtag vorweisen sollten und worauf es bei der Umsetzung zu achten gilt.

Von den Regelungen sind nicht nur Unternehmen mit Sitz in Deutschland betroffen, sondern auch alle ihre „Upstream“-Geschäftspartner. Denn grundsätzlich gilt, dass deutsche Unternehmen ab einer bestimmten Größe (s.u.) künftig nachweisen müssen, ihre Einkäufe menschenrechts- und umweltkonform zu tätigen. Dazu sind sie auf entsprechende Belege ihrer Lieferanten angewiesen, auch was deren eigene Vorlieferanten betrifft. Damit ist das neue Gesetz auch für die stark mit Deutschland verflochtene österreichische Wirtschaft relevant, heißt es etwa bei Wirtschaftskanzlei DLA Piper.

Was das Gesetz regelt

Am 1.1.2023 tritt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Das Gesetz regelt die Sorgfaltspflichten von Unternehmen und verpflichtet diese zum Schutz von Menschenrechten und von Umweltstandards innerhalb der globalen Wirtschaft, so die EQS Group:

  • Zunächst gilt das Lieferkettengesetz für deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden.
  • Ab 2024 fallen auch Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden unter das Gesetz.

Auch viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) seien hiervon betroffen, denn als Zulieferer von größeren Unternehmen sind sie ebenfalls ein Teil der globalen Lieferketten.

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