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Business, Recht, Tools

Deutsches Whistleblower-Gesetz in letzter Minute beschlossen

Achim Weick ©EQS Group

Berlin. Der deutsche Bundestag hat in der letzten Sitzung des Jahres das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet und damit die EU-Richtlinie, wenn auch verspätet, umgesetzt. Österreich zählt zu jener Hälfte der EU-Staaten, die noch säumig sind.

Künftig erhalten Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber auch in Deutschland Rechtssicherheit, heißt es in einer Aussendung der EQS Group: Der Bundestag verabschiedete heute in der letzten Sitzung des Jahres das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz und setzte damit die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Direktive 2019/1937) um.

Aus Sicht der EQS Group – sie sieht sich als Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa – ist am jetzt verabschiedeten Entwurf besonders erfreulich, dass das Gesetz in Bezug auf anonyme Meldungen nochmals nachgebessert wurde: Meldestellen müssen sich nun mit anonymen Hinweisen beschäftigen und Vorkehrungen treffen, um eine anonyme Kommunikation mit den meldenden Personen zu ermöglichen. Im letzten Regierungsentwurf war diesbezüglich nur eine Empfehlung („sollen sich beschäftigen“) ausgesprochen worden. Der Verzicht auf anonyme Meldungen hätte sowohl für die meldenden Personen als auch für Unternehmen ein unkalkulierbares Risiko bedeutet, heißt es.

Die Bedeutung von anonymen Meldungen stellt auch der „Whistleblowing Report 2021“, eine internationale Studie der Fachhochschule Graubünden, die auch im Regierungsentwurf des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes mehrfach als Quelle genannt wird, heraus. Danach ging im Jahr 2020 jeder zweite Hinweis ohne Angaben zur Person bei den Unternehmen ein. Ohne den Schutz der Identität würden viele wertvolle Hinweise die Unternehmen nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung erreichen. Damit würden sich diese einem großen Risiko aussetzen.

Die Hälfte der EU-Staaten ist fertig

Deutschland ist damit der 14. EU-Staat, der die EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt, nachdem in der letzten Woche auch Belgien und Italien diesen Schritt vollzogen haben. In Österreich ist das Gesetz weiterhin überfällig, was etwa von Transparency International (TI) heftig kritisiert wird. Die Frist hierfür war bereits vor einem Jahr abgelaufen, deshalb wurden von der EU-Kommission bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet – gegen Deutschland ebenso wie gegen Österreich.

Unternehmen, Behörden und Kommunen müssen Meldekanäle einrichten

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz „kommt zwar mit gut einem Jahr Verspätung, doch diese Zeit wurde sinnvoll genutzt. Der Anwendungsbereich beschränkt sich nicht nur auf Unionsrecht, Hinweisgebende haben also auch Rechtssicherheit, wenn sie bestimmte Verstöße gegen nationales Recht melden. Außerdem müssen sie keine Repressionen befürchten, da sie auf Wunsch anonym bleiben können – ursprünglich gab es überhaupt keine Pflicht, Hinweisen ohne Angaben zur Identität nachzugehen“, so Achim Weick, Gründer und CEO der EQS Group.

Was damit Pflicht ist

Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, öffentliche Einrichtungen und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern bestehe damit dringender Handlungsbedarf. Sie müssen unter anderem einen sicheren internen Meldekanal einrichten, der anonymes Melden und eine verschlüsselte Kommunikation ermöglicht.

Als Best Practice haben sich hier in den letzten 20 Jahren digitale Hinweisgebersysteme etabliert, denn nur diese erfüllen alle Anforderungen an eine sichere, anonyme und DSGVO-konforme Kommunikation. Andere Meldewege können dies nicht gewährleisten, meint Anbieter EQS Group.

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