Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht, Steuer

Steuertipps für Privatpersonen zum Jahresende 2022

©ejn

Wien. Hohe Energiekosten, steigende Inflation: Die richtigen steuerliche Maßnahmen können die aktuell schwierigen Zeiten abmildern, so Deloitte.

Hohe Energiekosten und die steigende Inflation belasten die Kaufkraft der Österreicherínnen und Österreicher. Umso wichtiger sei es, heuer kurz vor Jahresende noch steuerliche Angelegenheiten zu klären und sich etwaige steuerliche Entlastungen zu sichern: Big Four-Multi Deloitte hat für Privatpersonen einige Steuertipps zum Jahresende parat. Dabei gilt wie immer in solchen Fällen, dass die geeigneten Maßnahmen meist noch vor dem 1.1.2023 getroffen werden müssen.

Privatpersonen haben zum Jahreswechsel noch in einigen Bereichen die Möglichkeit, Steuern zu sparen, so Wilfried Krammer, Director bei Deloitte Österreich: „Wir sehen immer wieder, dass von vielen Absetzmöglichkeiten oft nur wenig Gebrauch gemacht wird. Dabei lohnt sich ein kurzer Blick auf die eigenen Ausgaben in den allermeisten Fällen.“

Neben Heizkosten auch Steuern sparen

Die thermische Sanierung oder der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf ein klimafreundlicheres Heizungssystem können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden, so Deloitte:

  • Voraussetzung dafür ist neben einer Förderung nach dem Umweltförderungsgesetz, dass sich die Ausgaben nach Abzug der Förderung bei einer Sanierung auf mindestens 4.000,- Euro und bei einem Kesseltausch auf mindestens 2.000,- Euro belaufen.
  • Diese Kosten werden über fünf Jahre mit einem Maximalbetrag von 800,- Euro pro Jahr im Falle einer Sanierung sowie 400,- Euro pro Jahr bei einem Heizkesseltausch steuermindernd berücksichtigt.

Im Kryptowinter Verluste realisieren

Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden, unterliegen der 27,5%-igen Kapitalertragsteuer. Seit Einführung dieser haben viele Kryptowährungen mehr als 90% ihres Wertes eingebüßt. „Werden die Verluste noch heuer realisiert, können sie mit bestimmten anderen kapitalertragsteuerpflichten Einkünften wie etwa Gewinnen aus Aktienverkäufen oder Dividenden ausgeglichen werden. Das ist angesichts der aktuellen Lage am Kryptomarkt auf jeden Fall eine Überlegung wert“, rät Krammer.

Arbeitszimmer unter Werbungskosten verbuchen

Die Möglichkeit, sämtliche Kosten wie beispielsweise Miete, Strom oder die Abschreibung für Einrichtungsgegenstände für ein Arbeitszimmer abzusetzen, ist dann gegeben, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Das Finanzamt hat diese Voraussetzung bislang nur sehr wenigen Berufsbildern ohne arbeitgebereigenen Arbeitsplatz zugeschrieben.

„Seit Inkrafttreten des Home-Office-Pakets muss Home Office zwischen Dienstgeberin oder Dienstgeber und Dienstnehmerin sowie Dienstnehmer schriftlich vereinbart werden. Sollte nach dieser Vereinbarung zwingend mehr als 50% der Arbeitszeit im Home Office zu arbeiten sein, kann der Nachweis, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt, leichter erbracht werden“, so Steuerberater Krammer.

Home-Office-Pauschale geltend machen

Das Home-Office-Pauschale greift in Fällen, in denen kein steuerliches Arbeitszimmer vorliegt:

  • Dabei können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für maximal 100 Tage pro Jahr im Home Office € 3,- pro Tag steuerfrei an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausbezahlen.
  • Der maximale jährliche Betrag beträgt folglich 300 Euro.
  • Sollte seitens der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers kein Kostenersatz oder nicht die vollen € 3,- pro Tag geleistet werden, können Privatpersonen den Differenzbetrag im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagung als sogenannte Differenzwerbungskosten steuerlich absetzen, heißt es.

Arbeitsmittel vor Jahresende anschaffen? Es kommt darauf an

Ausgaben für den Erwerb von Gegenständen, die vorwiegend beruflich genutzt werden, können ebenfalls als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Darunter fallen etwa Arbeitsmittel wie Computer oder Laptops, Drucker, Webcams, EDV-Ausstattung sowie Büromaterial. Bei Anschaffungskosten von mehr als € 800,- inkl. USt dürfen diese jedoch nur über ihre Nutzungsdauer im Wege der Abschreibung abgesetzt werden. „Ankäufe noch vor dem Jahresende lohnen sich, da jedenfalls noch eine Halbjahresabschreibung zusteht“, so Krammer.

Achtung: Liegen die Anschaffungskosten über 800 Euro, jedoch unter 1.000 Euro, so könnte eine Verlagerung in das neue Jahr vorteilhafter sein, da ab 2023 die Grenze für die Sofortabschreibung auf 1.000 Euro erhöht wird, betont der Deloitte-Steuerberater.

Ergonomisch geeignetes Mobiliar abschreiben

Personen, die heuer mindestens 26 Tage im Home Office gearbeitet haben, können auch Kosten für bestimmtes Mobiliar wie Schreibtische, Drehstühle oder Tischlampen steuerlich geltend machen. Die Verteilung der Anschaffungskosten erfolgt dabei jedoch nicht wie üblich über die Nutzungsdauer, sondern ist auf einen jährlichen Höchstbetrag von 300 Euro beschränkt.

Pendlerpauschale prüfen

Zum Jahresende sollte außerdem nochmals die Berechtigung auf das Pendlerpauschale geprüft werden, empfiehlt Deloitte. Die Höhe ist dabei sowohl von der Fahrtstrecke als auch von der Anzahl der Pendler-Tage abhängig. Die Anspruchsvoraussetzung ist bereits ab vier Tagen im Monat erfüllt.

Wurde das Pendlerpauschale nicht im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigt, kann eine Beantragung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung erfolgen. Aber Vorsicht: „Werden die Kosten für ein Öffi-Ticket seitens der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers ersetzt, kann das Pendlerpauschale für diese Fahrtstrecke nicht geltend gemacht werden. Das Klimaticket, das in ganz Österreich gilt, schließt daher in der Regel die Geltendmachung des Pendlerpauschales im Jahr 2022 zur Gänze aus“, so Krammer.

Weitere Meldungen:

  1. Steuerberater fordern steuerbegünstigte grüne Anlagedepots
  2. Event: Globale Mindestbesteuerung und ihre Umsetzung in der Praxis
  3. Die neuen Pläne von Manz: KI-Suche, 175-jähriges Jubiläum und mehr
  4. TPA Group betreut DB Schenker steuerlich in 14 Ländern