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Whistleblower-Gesetz bereits 12 Monate überfällig, kritisiert TI

©ejn

Wien. Ein Jahr nach Ablauf der EU-Frist sind Hinweisgeber in Österreich noch immer „schutzlos potenziellen Repressalien und Nachteilen ausgesetzt“, so Transparency International (TI).

Zwar wurde im Juni 2022 ein Gesetzesentwurf präsentiert, doch erfülle dieser in vielen Punkten die Mindest-Anforderungen der EU-Richtlinie nicht – und beschlossen ist er vom Nationalrat ohnehin noch nicht. Die EU-Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet: Dieser„blaue Brief“ aus Brüssel sollte als Warnschuss ernst genommen werden, fordert TI.

„Unverständliche Verzögerungen“

„Es ist nicht nachzuvollziehen, dass seit Juni 2022 nichts passiert ist“, meint die Vorstandsvorsitzende von TI-Austria, Eva Geiblinger: „Das Gesetz sollte längst beschlossen sein. Nur Lippenbekenntnisse reichen sicher nicht. Transparency hat eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf an das zuständige Arbeitsministerium und das Parlament übermittelt. Bis heute hat es dazu keinerlei Feedback gegeben. Anscheinend will die Politik nicht unter die ersten drei, sondern unter die letzten drei EU-Staaten des Korruptions-Rankings.“ Diese Blockadehaltung stehe im offensichtlichen Wiederspruch zu Aussagen des Bundeskanzlers.

TI-Austria appelliert nun in einer Aussendung an Regierung und Parlament, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten und damit einen überfälligen und wichtigen Schritt in Richtung Bekämpfung von Korruption in Österreich zu setzen, wie es heißt. Das allein reiche zwar nicht aus, um den Sprung in die „Top drei des Transparency CPI Rankings“ zu schaffen, jedoch wäre ein ausgereiftes Whistleblowing-Gesetz ein erster Schritt, der Österreich nachhaltig dabei helfen könne, endlich wieder einmal „nicht nur negative Schlagzeilen iZm Korruption zu haben“, heißt es.

Kernpunkte der TI-Stellungnahme sind demnach:

  • Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs
  • Anonyme Systeme bieten den Hinweisgeber*innen den besten Schutz und sollten umfassend im Gesetz geregelt werden
  • Keine Einschränkungen nach Unternehmensgröße oder nach Inhalt der Meldung
  • Gleichstellung von internen und externen Stellen
  • Das Strafen- und Sanktionssystem müsse überarbeitet werden
  • Hürden für Hinweisgeber*innen müssen abgebaut werden

Kristof Wabl, Leiter der AG-Whistleblowing: „Die Expert*innen von TI-Austria sind im stetigen internationalen Austausch und vergleichen bereits umgesetzte Gesetze und Gesetzesentwürfe. Im Ergebnis kann der österreichische Entwurf einfach nicht mithalten. Die derzeit vorliegende Version ist eine vertane Chance und führt zu einem hohen Maß an Rechtsunsicherheit, sowohl bei Hinweisgeber*innen als auch bei Unternehmen.“

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