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Business, Recht

Kein Airbnb im Gemeindebau: Die Anwälte der Stadt Wien

Isabell Innerhofer ©Binder Groesswang

Tourismus vor Gericht. Die Stadt Wien hat vor dem Höchstgericht gegen Airbnb gewonnen: Der Gemeindebau bleibt der Vermittlungsplattform demnach verschlossen.

Damit sei ein „entscheidender Erfolg zum Schutz von leistbarem Wohnraum in den Gemeindebauwohnungen“ erzielt, heißt es dazu in einer Aussendung der Kanzlei Binder Grösswang, die die Stadt Wien beraten hat.

Es ging zweifellos um viel, denn es gibt in Österreichs Hauptstadt 220.000 Gemeindewohnungen. Deren Untervermietung war der Stadt ein Dorn im Auge: Der soziale Wohnbau sei für Menschen da, die Wohnraum benötigen, und nicht als Möglichkeit zum Geldverdienen, so Stadträtin Kathrin Gaál (SPÖ). Das zuständige stadteigene Unternehmen Wiener Wohnen brachte im Sommer 2020 vor dem Handelsgericht Wien Klage gegen Airbnb ein.

Die Entscheidung

Laut jetzt erfolgter Entscheidung des OGH vom 22.11.2022 muss Airbnb aktiv die Untervermietung von Gemeindewohnungen auf der Plattform verhindern, sofern deren Adressen der Plattform bekannt sind. Und die betreffenden Adressen hat die Stadt Wien Airbnb bereits vor Prozessbeginn zur Verfügung gestellt. Auch eine Offenlegung der Gewinne, welche durch die Vermittlung von Gemeindewohnungen als Ferienunterkünfte in den letzten Jahren erzielt wurden, wurde durch das Gericht vorgeschrieben (OGH 22.11.2022, 4 Ob 33/22i).

Michael Horak ©Binder Groesswang

„Wir sind sehr stolz hier für die Stadt Wien, aber auch für Mieter*innen und Wohnungssuchende in Wien dieses Urteil erwirkt zu haben“, so Michael Horak, Counsel bei Binder Grösswang. Im Team der Kanzlei war auch Counsel Isabelle Innerhofer.

„Entscheidender Erfolg“

Für die Stadt Wien stelle die Entscheidung des OGH einen entscheidenden Erfolg zum Schutz von leistbarem Wohnraum in Wien dar. Umstritten war der genaue Umfang der Handlungspflicht von Airbnb, weil Plattformen grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer User haften und das Untermietverbot nur vertraglich und nicht gesetzlich geregelt ist. Die Gerichte seien in dem wegweisenden Verfahren der Position der Stadt Wien gefolgt und haben bestätigt, dass Airbnb nicht nur einzelne Angebote nach Beanstandungen entfernen, sondern alle bekannten Adressen sperren muss, heißt es dazu.

Seitens Airbnb wird festgehalten, man sei mit der Stadt Wien einer Meinung, dass die kurzfristige Vermietung von Gemeindewohnungen auf der Plattform fehl am Platz sei. Man wolle langfristig mit der Stadt zusammenarbeiten und zu zukunftsorientierten Regelungen beitragen.

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