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Bildung & Uni, Nova, Personalia, Recht

NS-Verfolgung: Bibliotheken restituieren Bücher von Prof. Klang

Markus Stumpf mit Erbe Paul Schreilechner ©Marc Drews

Wien. Im Fall des von den Nazis verfolgten Wiener Professors und OGH-Richters Heinrich Klang haben mehrere Bibliotheken Österreichs und Deutschlands nun gemeinsam Bücher restituiert – eine Premiere.

In den Beständen von acht Bibliotheken Österreichs und Deutschlands konnten konkret 42 Bücher von Heinrich Klang (1875–1954), der nach dem „Anschluss“ Österreichs 1938 aufgrund seiner jüdischen Herkunft durch das nationalsozialistische Regime verfolgt wurde, identifiziert werden.

Geschichte und Spurensuche

Heinrich Klang war Universitätsprofessor in den Rechtswissenschaften. In einer gemeinsamen länderübergreifenden Restitution wurden am 13. Dezember 2022, koordiniert von der NS-Provenienzforschung der Universitätsbibliothek Wien, die Bücher an die Erb*innen zurückgegeben werden, so eine Aussendung der Uni Wien. Die Aktion stehe im Zeichen einer andauernden Geschichtsaufarbeitung durch die Universität.

Die insgesamt 25 Werke in 42 Bänden konnten durch den Exlibris-Stempel „Doris J. Klang“ als Doctoris James Klang (1847–1914), den Vater Heinrich Klangs, dessen Bibliothek gemäß Verlassenschaftsakt an seinen Sohn überging, identifiziert werden. In insgesamt acht österreichischen und deutschen Bibliotheken wurden die Bücher aufgespürt, darunter die Universitätsbibliothek Wien. „In Erinnerung an Heinrich Klang und in Absprache mit dem Obersten Gerichtshofs in Wien wird seitens der Erb*innen geplant, die Bücher im kommenden Jahr an die Bibliothek des OGH zu übergeben“, erklärt Markus Stumpf, der Leiter der NS-Provenienzforschung der UB Wien.

Die Lebensgeschichte

Heinrich Klang habilitierte sich 1923 für österreichisches Privatrecht an der Universität Wien und erhielt 1925 den Titel eines außerordentlichen Universitätsprofessors. 1938 wurde er als Jude verfolgt, seines Amts enthoben und seine venia legendi wurde durch Erlass des Unterrichtsministeriums entzogen. In Folge musste Klang den Großteil seiner Privatbibliothek mit rund 9.600 Bänden über Antiquariate in Wien, Leipzig, Berlin und Frankfurt am Main zur Finanzierung seines Lebensunterhalts und seiner beabsichtigten „Auswanderung“ zwangsweise verkaufen. Im September 1942 wurde Klang ins NS-Ghetto Theresienstadt deportiert Heinrich Klang überlebte das Ghetto und kehrte im Juli 1945 zurück nach Wien.

Richter und Fachautor

Im August 1945 wurde Klang zum Honorar-Professor für bürgerliches Recht ernannt und von 1945 bis zu seiner Pensionierung 1949 diente er als Richter am Obersten Gerichtshof (Senatspräsident) und als Vorsitzender der Obersten Rückstellungs- und Rückgabekommission. Heinrich Klang war Herausgeber der „Juristischen Blätter“ und Vorsitzender der Juristischen Gesellschaft; er veröffentlichte einen Kommentar zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, der zur Grundlage der österreichischen Rechtsprechung wurde. Von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien wird ein Heinrich-Klang-Preis für die besten Absolvent*innen vergeben.

Bibliotheken und Vorgangsweise

Auf Basis der Ergebnisse der NS-Provenienzforschung konnten in folgenden Bibliotheken Bestände aus der Bibliothek Heinrich Klangs gefunden und als NS-Raubgut identifiziert werden:

  • Badische Landesbibliothek Karlsruhe
  • Bayerischen Staatsbibliothek München
  • Bibliothek der Wirtschaftsuniversität Wien
  • Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden
  • Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
  • Universitätsbibliothek Graz
  • Universitätsbibliothek Wien
  • Zentral- und Landesbibliothek Berlin

Alle beteiligten Bibliotheken bemühen sich laut den Angaben im Rahmen der NS-Provenienzforschung die zwischen 1933 und 1945 durch die Nationalsozialisten unrechtmäßig entzogenen Bücher in ihren Beständen zu identifizieren. Bei nachweislichem NS-Raubgut sind die Bibliotheken bestrebt, die Bücher ihren rechtmäßigen Eigentümer*innen oder deren Rechtsnachfolger*innen zurückzugeben oder mit ihnen gemäß der Washingtoner Erklärung („Washington Principles“) „gerechte und faire Lösungen“ zu finden, heißt es dazu.

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