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„Stiftung Forum Verfassung“ erhält jährlich 700.000 Euro

©Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Parlament. Ein Vier-Parteien-Gesetzesantrag im Nationalrat soll die mit jährlich 700.000 Euro dotierte „Stiftung Forum Verfassung“ schaffen. Bei weiteren Vorstößen geht es u.a. um mehr Transparenz bei Parteifinanzen.

Die dem Verfassungsausschuss in der jüngsten Plenarwoche zugewiesenen Anträge haben ein breites Themenspektrum zum Inhalt, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Während die NEOS das Parteiengesetz weiter verschärfen wollen, beharrt die FPÖ auf Neuwahlen. Gemeinsam haben ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS die Errichtung einer „Stiftung Forum Verfassung“ beantragt. Der Opposition ist der Ausbau der direkten Demokratie auf Gemeindeebene ein Anliegen.

Vier-Parteien-Antrag zur Einrichtung einer „Stiftung Forum Verfassung“

Um die Bedeutung der österreichischen Bundesverfassung und des Verfassungsgerichtshofs stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken und das Verfassungswissen zu verbessern, schlagen ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS die Einrichtung einer „Stiftung Forum Verfassung“ nach internationalem Vorbild vor.

Als Stiftungsorgane sind neben einem dreiköpfigen Vorstand – bestehend aus drei Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs – sowie einem vom Finanzministerium zu bestellenden Prüfer bzw. einer Prüferin auch ein beratendes Kuratorium vorgesehen, dem unter anderem die jeweiligen Präsident*innen des Obersten Gerichtshofs (OGH), des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften sowie Vertreter*innen der Nationalratsparteien, der Universitäten, der Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer angehören sollen.

Finanziert werden soll die Stiftung vorrangig von der öffentlichen Hand, wobei Finanzminister Magnus Brunner dem Vier-Parteien-Antrag zufolge neben einer Einmalzahlung von 710.000 € jährliche Zuwendungen in der Höhe von 700.000 € – wertgesichert – zur Verfügung stellen werde.

In der Begründung des Antrags wird darauf verwiesen, dass die anlässlich des 100. Geburtstags der Bundesverfassung im Jahr 2020 angebotenen Veranstaltungen auf breites Interesse gestoßen sind und die Informations- und Vermittlungsarbeit nun dauerhaft abgesichert fortgeführt werden soll. Dabei stehen insbesondere Schüler*innen und Student*innen im Fokus, aber auch die allgemeine Öffentlichkeit soll angesprochen werden, so die Parlamentskorrespondenz. Unter anderem sollen eine Ausstellung mit digitalem Schwerpunkt, interaktive Führungen, Veranstaltungen, die Entwicklung von Unterrichtsmaterial und die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen, wobei eine enge Anbindung der Stiftung an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) vorgesehen ist.

Zudem sei geplant, alle zwei Jahre einen Verfassungspreis auszuschreiben, um Personen bzw. Personengruppen auszuzeichnen, die sich besonders für die Darstellung und Vermittlung der Bedeutung der Verfassung engagieren und Ideen zur Förderung des Demokratie- und Rechtsstaatsverständnisses entwickeln.

Förderung der direkten Demokratie auf Gemeindeebene

In einer gemeinsamen Initiative erinnern FPÖ, SPÖ und NEOS an eine vom Nationalrat im November 2021 mit Koalitionsmehrheit gefasste Entschließung, wonach Verfassungsministerin Karoline Edtstadler mit den Ländern in einen Dialog treten soll, um auszuloten, ob in Zusammenhang mit der Absicherung und Förderung direktdemokratischer Instrumente auf Gemeindeebene Bedarf an einer Änderung der Bundesverfassung besteht. Sie bedauern, dass der dazu angeforderte Bericht noch nicht vorliegt, und appellieren an die Ministerin, diesen bis zum 19. März 2023 dem Verfassungsausschuss zuzuleiten.

Hintergrund für den Entschließungsantrag ist die Aufhebung einzelner Bestimmungen im Vorarlberger Landes-Volksabstimmungsgesetz und im Vorarlberger Gemeindegesetz durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) infolge einer in der Vorarlberger Gemeinde Ludesch durchgeführten Volksabstimmung. Laut VfGH widerspricht es dem repräsentativ-demokratischen System in Österreich, wenn Bürger*innen über den Gemeinderat hinweg Entscheidungen treffen können. Die drei Oppositionsparteien hatten daraufhin geschlossen eine Verfassungsänderung gefordert.

Neos wollen parteinahe Organisationen stärker in die Pflicht nehmen

Ein von den NEOS vorgelegter Gesetzentwurf sieht vor, den Begriff „nahestehende Organisation“ im Parteiengesetz enger zu definieren, um zu verhindern, dass die zuletzt beschlossenen strengeren Transparenzregeln für Parteien durch parteinahe Vereine umgangen werden können. Nicht allein von den Statuten soll es demnach abhängen, ob eine Organisation als einer Partei nahestehend eingestuft wird, sondern vom faktischen Naheverhältnis.

Dabei sollen etwa auch Kriterien wie Namensgleichheit, gemeinsame Adressen oder idente Personen in Leitungsfunktionen berücksichtigt werden. Die Novellierung des Parteiengesetzes im Juli 2022 habe zwar einige Verbesserungen gebracht, ein zentrales Problem sei aber bestehen geblieben, begründet Verfassungssprecher Nikolaus Scherak seinen Vorstoß.

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