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Rechtsschutz: ARAG mit Online-Reputationsschutz & Co

Birgit Eder ©ARAG

Versicherungen. ARAG Österreich präsentiert am 31.1.2023 neue Rechtsschutz-Tarife: Updates gibt es u.a. in Sachen Online-Reputationsschutz und E-Mobility. Dieselklagen werden dagegen künftig eingebremst.

Mit Jänner 2023 startet die ARAG SE, Direktion für Österreich unter CEO Birgit Eder mit einem neuen Produkttarif: Sowohl im Privatbereich als auch im Firmenbereich wurden die Prämien neu kalkuliert, heißt es in einer Mitteilung des Versicherers. Die neuen Tarife werden bei einem Event für Vertriebspartner am 31. Jänner 2023 sowie bei verschiedenen Webinaren vorgestellt.

Was sich 2023 in Österreich ändert

Im Privatbereich werde der Erbrechtsbaustein aufgrund des Anstiegs an Schadenfällen teurer. Dafür werde der Privat-Rechtsschutz Komfort – die ARAG Standard-Rechtsschutzvariante – etwas günstiger, heißt es dazu. Der Privat-Rechtsschutz Premium bleibe weiterhin die Luxusvariante mit erhöhten Sublimits und Zusatzleistungen. Eine Rückverrechnung des Dauerrabattes werde es mit dem neuen Tarif 01/2023 im Privatbereich nicht mehr geben.

Die neuen Produkterweiterungen und Services widmen sich generell aktuellen Themen und rechtlichen Fragen, heißt es. So enthalte der neue Tarif prämienfrei einen eigenen Online-Reputations-Rechtsschutz für Firmen. Unternehmer können mit diesem gegen Bewertungsplattformen rechtlich vorgehen, wenn dort unwahre Tatsachen behauptet werden, so ARAG.

Erweiterungen in Leistungsbereichen gebe es unter anderem im Arbeitsgerichts-Rechtsschutz bei nebenberuflich selbständigen Tätigkeiten, Mobbingfällen und begünstigt behinderten Personen und im Sozialversicherungs-Rechtsschutz in Bezug auf Krankenfürsorgeanstalten. Die Aktion ARAG – Aktiv gegen Gewalt werde auch 2023 verlängert. Produktseitig wurde dazu der Antistalking-Rechtsschutz erweitert. Ebenso gibt es ein neues Sozialprojekt mit dem Verein ChronischKrank bei Long Covid-Fällen. Hier biete ARAG Unterstützung bei Berufsunfähigkeitsklagen an, auch wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag noch nicht greift.

Neuer E-Mobility-Rechtsschutz

Der E-Mobility-Rechtsschutz soll für Klarheit bezüglich Segways, E-Scootern und ähnlicher Fahrzeuge sorgen. Diese sind – soweit die Fahrzeuge nicht zulassungspflichtig sind – bereits im Privat-Rechtsschutzprodukt versichert.

Einen Ausschluss gibt es für bestimmte Fälle in den sogenannten „Dieselgate-Causen“: Sofern das Fahrzeug keiner behördlichen Verkehrsbeschränkung unterliegt, kann zukünftig wegen Abgaswerten oder E-Reichweiten nicht mehr auf Kosten der Versichertengemeinschaft geklagt werden: Sowohl die Erfolgsaussichten als auch die hohen Sachverständigenkosten in einzelnen Verfahren haben diesen Schritt notwendig gemacht, so ARAG.

Für Gastronomiebetriebe seien im neuen Betriebs-Rechtsschutz Strafverfahren nach dem Lebensmittelgesetz zukünftig ohne Prämienaufschlag mitversichert. Weiters gibt es Leistungserweiterungen im Fuhrpark sowie Erleichterungen bei den Bestandsmeldungen. Weitere Neuerungen gibt es im Therapeuten-Rechtsschutz und im Liegenschafts-Rechtsschutz. Der Vermieter-Rechtsschutz inklusive Mietausfall ist zukünftig auch als Stand Alone Variante abschließbar.

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