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Business, Personalia, Politik, Recht

Korruptionsstrafrecht wird reformiert: TI sieht Lücken

©ejn

Wien. Transparency International begrüßt die „verspätete“ Reform des Korruptionsstrafrechts in Österreich – zeigt aber auch einige Gesetzeslücken im Entwurf auf.

Justizministerin Alma Zadic und Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler haben jetzt ihre Punkte für eine Reform des Korruptionsstrafrechts präsentiert. Demnach ist der Kauf politischer Ämter künftig verboten, der Amtsträgerbegriff wird bei Bestechlichkeit auf Kandidat*innen ausgedehnt, u.a. Auch die Strafrahmen werden erhöht und ein automatischer Amtsverlust bei einer Verurteilung zu mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe soll kommen. Damit rücke Österreich international ganz an die Spitze, was Korruptionsbekämpung betreffe, so die beiden Ministerinnen.

„Jetzt noch die Lücken schließen“

Georg Krakow, Vorstandsmitglied von TI Österreich (hauptamtlich Spezialist für Strafrecht und Partner bei Anwaltskanzlei DLA Piper in Wien) hält in einer Aussendung fest: „Positiv ist zu bewerten, dass es nach drei Jahren endlich Bewegung gibt! Es hat sehr lange gedauert, bis sich nach 2019 (‚Ibiza‘) etwas getan hat und die Argumente von TI Gehör finden, aber es ist gut, dass es jetzt endlich einen Entwurf gibt.“

Der Entwurf geht laut TI in die richtige Richtung, weise aber einige Schwachstellen auf. Um Korruption nach den Erfahrungen der letzten Jahre wirklich zu bekämpfen, sollten diese jetzt auch noch beseitigt werden, heißt es. Konkret wird bemängelt:

  • Die Strafbarkeit ist gemäß Gesetzesentwurf davon abhängig, ob Kandidat*innen auch tatsächlich Amtsträger*innen werden. Die Gefahr bestehe darin, dass die begangene, aber erfolglose Kandidatenbestechung straflos bleiben könnte. Der Tatunwert liege jedoch bereits bei der Handlung vor, nicht erst danach und nicht abhängig davon, ob der Kandidat auch Amtsträger wird.
  • Es fehle die Strafbarkeit der Kandidat*innen bei „normalen“ Amtsgeschäften. Denn auch pflichtgemäße Amtshandlungen sollten nicht gekauft werden können, so TI. Der Entwurf sieht das aber nur für pflichtwidrige Amtsgeschäfte vor.
  • Das Schlupfloch, dass Amtshandlungen durch Zahlungen an „gemeinnützige Einrichtungen“ gekauft werden können, werde nicht beseitigt. Das sei als kritisch einzustufen. Man soll sich Amtshandlungen auch nicht durch Spenden an Gemeinnützige kaufen können, so TI.

Die Organisation hofft auf eine ausreichend lange („achtwöchige“) Begutachtungsphase und dass es bei gut argumentierten Änderungsvorschlägen auch noch zu Änderungen und Verbesserungen kommen werde. Der Weg zur besten Korruptionsbekämpfung der Welt sei noch weit, der Entwurf sei aber ein Schritt in die richtige Richtung – „wenn er noch angepasst wird“.

A propos Transparenz…

Außerdem ortet TI etliche Rechtsmaterien, die dringend einer Reform harren – ganz unabhängig vom Antikorruptionsgesetz. Prof. Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von TI-Austria: „Es war hoch an der Zeit, dass die Regierung hier etwas unternimmt. Zu lange war sie untätig. Das Korruptionsstrafrecht ist aber nicht die einzige Forderung von TI, die der Umsetzung harrt!“

Konkret wünscht man sich unabhängige Ermittlungen: Die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften sei von dem/der Justizminister*in zu entkoppeln (Stichwort Generalstaatsanwaltschaft). Und in Sachen Informationsfreiheit (Stichwort Auskunftsrecht statt Amtsgeheimnis) sei Österreich ein Schlusslicht in Europa.

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